Abmahnung Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ines Martin vertreten durch Rechtsanwalt Tawil vor.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Ines Martin die fehlerhafte Verwendung der sog. 40- EUR- Klausel in der Widerrufsbelehrung rügen.
Weiter lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Tawil hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Nach diesem Entwurf sollen darin die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR anerkannt werden.
Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Tawil mit der Abmahnung der Frau Ines Martin vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Rechtsanwalt Tawil ist in der Vergangenheit bereits für mehrere "Abmahner" in Erscheinung getreten, wie z.B. Thomas Baczewski und Schwittek Walter GbR.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Ines Martin die fehlerhafte Verwendung der sog. 40- EUR- Klausel in der Widerrufsbelehrung rügen.
Weiter lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Tawil hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Nach diesem Entwurf sollen darin die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR anerkannt werden.
Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Tawil mit der Abmahnung der Frau Ines Martin vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Rechtsanwalt Tawil ist in der Vergangenheit bereits für mehrere "Abmahner" in Erscheinung getreten, wie z.B. Thomas Baczewski und Schwittek Walter GbR.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
| 0711/88241006 |
| 0711/88241009 |
| kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu |
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
| Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland | |
| Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden | |
| Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter |
|
| Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post | |
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.