Abmahnung Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ines Martin vertreten durch Rechtsanwalt Tawil vor.
Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Ines Martin die fehlerhafte Verwendung der sog. 40- EUR- Klausel in der Widerrufsbelehrung rügen.
Weiter lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Tawil hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Nach diesem Entwurf sollen darin die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR anerkannt werden.
Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Tawil mit der Abmahnung der Frau Ines Martin vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Rechtsanwalt Tawil ist in der Vergangenheit bereits für mehrere "Abmahner" in Erscheinung getreten, wie z.B. Thomas Baczewski und Schwittek Walter GbR.
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Kommentare (1)
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Betroffen von der Abmahnung ist auch hier das Marktsegment
- Computerspiele / Software
- Filme / DVDs
Mit dem Abmahnschreiben lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Sascha Tawil das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.
Konkret wird erneut eine angeblich
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-EUR-Klausel)
abgemahnt.
Weiter lässt Ines Martin durch RA Sascha Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten der Frau Ines Martin versprechen soll.
Ebenfalls sollen mit der Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.