Abmahnung Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ines Martin vertreten durch Rechtsanwalt Tawil vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Ines Martin die fehlerhafte Verwendung der sog. 40- EUR- Klausel in der Widerrufsbelehrung rügen.

Weiter lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Tawil hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Nach diesem Entwurf sollen darin die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR anerkannt werden.

Wir können nicht empfehlen, die seitens der Kanzlei Tawil mit der Abmahnung der Frau Ines Martin vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Rechtsanwalt Tawil ist in der Vergangenheit bereits für mehrere "Abmahner" in Erscheinung getreten, wie z.B. Thomas Baczewski und Schwittek Walter GbR.

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    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:

    • Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (1)

  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    29 März 2012 um 15:36 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ines Martin, handelnd unter ines360 bzw. Ines360-SpieleLagune, Straße der Einheit 13b, 07613 Silbitz, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, zu.

    Betroffen von der Abmahnung ist auch hier das Marktsegment

    - Computerspiele / Software
    - Filme / DVDs

    Mit dem Abmahnschreiben lässt Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Sascha Tawil das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.

    Konkret wird erneut eine angeblich

    - fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-EUR-Klausel)

    abgemahnt.

    Weiter lässt Ines Martin durch RA Sascha Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten der Frau Ines Martin versprechen soll.

    Ebenfalls sollen mit der Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

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Neueste Kommentare

Danke für diesen sehr guten Artikel.
Anzumerken ist noch, dass nirgends steht, wohin das Geld denn überwiesen werden sollte.
Der...

Michael Michael 20. Mai, 2013 |

genau dieses schreiben habe ich auch erhalten
bitte um rat
mfg
jon

jon jon 20. Mai, 2013 |

hallo, habe auch eine abmahnung bekommen, und wäre ebenfalls an kontakt interessiert,

annie annie 20. Mai, 2013 |

Hallo,
ich bin leider auch auf deren Masche hereingefallen. Die letzte Mahnung kam am letzten Samstag. Vorher hatte ich einen formellen...

B.P.-B. B.P.-B. 20. Mai, 2013 |

Sie können uns die einstweilige Verfügung per Fax oder Mail zukommen lassen, dann können wir nach dem Feiertag am Dienstag gern mal...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 18. Mai, 2013 |

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