Abmahnung Thomas Baczewski
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter der ebay-Bezeichung "multimediazubehoer-rheinland", vor.
Betroffen ist das Marktsegment
- Computer (Hardware, Software)
- Computer-Zubehör.
Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.
Mit der Abmahnung wird (wörtlich) gefordert,
"es zu unterlassen, mit dem Endverbraucher im Fernabsatz Angebote von Waren zu veröffentlichen oder zu unterhalten, wenn bei den erforderlichen Informationen über das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht bei den Bedingungen über das Rückgaberecht nicht auf eine bestehende Werteratzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung über die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt."
Soweit wir den Wortlaut verstehen, soll mit der Abmahnung wohl die unvollständige Belehrung des Verbrauchers über den
Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung
gerügt werden.
Herr Thomas Baczewski läßt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von "5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" vereinbart werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 555,60 EUR (Streitwert: 7.500,00 EUR) anerkannt werden.
Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.










Kommentare (24)
Geli
Rechtsanwalt Frank Weiß
Von dem Empfänger der Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wird verlangt es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen oder Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern zu machen und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
soweit nicht entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Tawil mit 10.000 € beziffert. Hieraus ergeben sich Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 €.
Wir raten auch im Focus vorliegenden Fall erneut an, die durch Rechtsanwalt Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Modifikationen zu unterzeichnen.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Betroffen von der Abmahnung ist auch hier das Marktsegment
- Filme / DVDs
Mit dem Abmahnschreiben lässt Herr Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Sascha Tawil das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.
Konkret wird erneut eine angeblich
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-EUR-Klausel)
abgemahnt.
Weiter lässt Thomas Baczewski durch RA Sascha Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten des Herrn Baczewski versprechen soll.
Ebenfalls sollen mit der Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Wie gehabt, wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers und dabei die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Den Streitwer der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 10.000,00 EUR, sodaß - neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.
Im weiteren kann auf unsere obigen Ausführungen verweisen werden.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Betroffen ist diesmal das Marktsegment
- Filme / DVDs
Mit dem Abmahnschreiben läßt Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Konkret wird eine
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-EUR-Klausel
gerügt.
Weiter läßt Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil auch hier zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten des Herrn Baczewski versprochen werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Im übrigen kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Erneut wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers und dabei die sog. 40-Euro-Klausel einer Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Sascha Tawil auch hier mit 10.000,00 EUR, sodaß - neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - erneut Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.
Im übrigen kann auf unsere bisheringen Ausführungen verweisen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Auch hier wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil erneut mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß auch hier für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR erstattet werden sollen.
Im übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Wie gehabt, wird die 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung bei eBay abgemahnt.
Gegenstandswert: 10.000,00 EUR - (Abmahnkosten: 651,80 EUR
RA Alexander F. Bräuer
Mit offensichtlich standardisiertem Abmahnschreiben wird auch hier das ebay-Angebot eines Mitbewerbers in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel innerhalb einer Widerrufsbelehrung beanstandet.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil erneut mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahnkosten in Höhe der für RA Tawil offensichtlich üblichen 651,80 EUR verlangt werden.
RA Alexander F. Bräuer
Erneut wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.
Ansonsten kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Auch in diesem durch RA Sascha Tawil gefertigten Abmahnschreiben wird die 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eines ebay-Angebots abgemahnt und zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird auch hier mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahkosten in Höhe von 651,80 EUR gefordert werden.
RA Alexander F. Bräuer
Auch diesmal betroffen ist das Marktsegment
- Zubehör/Spiele für Unterhaltungselektronik
Mit dem Abmahnschreiben läßt Herr Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden und dabei die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der sog. 40-EUR-Klausel.
Weiter läßt Herr Thomas Baczewski durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR versprochen werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Im übrigen kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
Weiß & Partner
Betroffen ist das Marktsegment
- Zubehör für Unterhaltungselektronik
Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, lässt Herr Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, konkret die sog. 40-EUR-Klausel.
Herr Thomas Baczewski lässt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine Solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR vereinbart werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR (Streitwert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
RA Alexander F. Bräuer
Auch diesmal wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.
Der Streitwert der Abmahnung wird durch RA Tawil diesmal mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.
Ansonsten kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Wie gehabt, wird mit Standardschreiben das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel gerügt.
Der Gegenstandswert für die Abmahnung wird durch RA Tawil mit 5.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR verlangt werden.
Ansonsten können wir auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen.
RA Alexander F. Bräuer
Auch hier wird die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung in einem ebay-Angebot beanstandet.
Im übrigen kann auf Obiges verwiesen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieser Abmahnung ist wiederum die sog. 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung zu einem ebay-Angebot.
Im übrigen kann auf meinen vorangegenangen Eintrag verwiesen werden.
RA Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist ein ebay-Angebot im Marktsegment Unterhaltungselektronik. Es wird erneut die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen einer Widerrufsbelehrung beanstandet.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) gefordert.
Im übrigen können wir auf Vorstehendes verweisen.
Auch wenn die Musterwiderrufsbelehrung sowie die Musterrückgabebelehrung zum 11.06.2010 formellen Gesetzesrang (wir berichteten) ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/neue-widerrufsbelehrung-2010.html[/url]) erhalten, müssen Sie Abmahnungen zu angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen weiterhin ernst nehmen, um unnötige Kosten und erhebliche Nachteile zu vermeiden.
Weiß & Partner
In dieser Abmahnung wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.
Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil mit 5.000,00 EUR und verlangt somit den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR.
Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Obiges verweisen können.
Anja Pils
RA Frank Weiß
Mit Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Sascha Tawil aus Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski wiederholt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment Unterhaltungselektronik beanstanden.
Konkret wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt.
Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 7.500,00 EUR und verlangt demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR.
Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Vorstehendes verweisen können.
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Mit Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Sascha Tawil aus Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski wiederholt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment Unterhaltungselektronik beanstanden.
Konkret wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt.
Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 7.500,00 EUR und verlangt demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR.
Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Vorstehendes verweisen können.
Rechtsanwalt Frank Weiß
Betroffen ist das Marktsegment
- Unterhaltungselektronic
Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, lässt Herr Thomas Baczewski das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, konkret die Widerrufsfrist von zwei Wochen bei ebay.
Herr Thomas Baczewski lässt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von "5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" vereinbart werden soll.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 555,60 EUR (Streitwert: 7.500,00 EUR) anerkannt werden.
Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
Walter B.
Der Herr Thomas Baczewski hat auch ne Internetseite: www. multimediazubehoer-rheinland.de
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