Abmahnung Thomas Baczewski

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter der ebay-Bezeichung "multimediazubehoer-rheinland", vor.

Betroffen ist das Marktsegment

- Computer (Hardware, Software)
- Computer-Zubehör.


Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden.

Mit der Abmahnung wird (wörtlich) gefordert,

"es zu unterlassen, mit dem Endverbraucher im Fernabsatz Angebote von Waren zu veröffentlichen oder zu unterhalten, wenn bei den erforderlichen Informationen über das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberecht bei den Bedingungen über das Rückgaberecht nicht auf eine bestehende Werteratzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung über die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt."


Soweit wir den Wortlaut verstehen, soll mit der Abmahnung wohl die unvollständige Belehrung des Verbrauchers über den

Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung

gerügt werden.

Herr Thomas Baczewski läßt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von "5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" vereinbart werden soll.

Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 555,60 EUR (Streitwert: 7.500,00 EUR) anerkannt werden.

Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.

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Kommentare (24)

  • Geli

    Geli

    02 August 2012 um 14:10 |
    Ich habe auch eine Abmahnung des Thomas Baczewski erhalten, und weiß nicht wirklich was ich tun soll. Wie sind denn eure Erfahrungen mit den Abmahnungen des Rechtsanwalts Tawil? Habt ihr gezahlt?
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    01 Juli 2012 um 15:54 |
    Und wieder geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, "multimediazubehoer-rheinland", vertreten durch Rechtsanwalt Tawil, Berlin, zu. Hierin ist zu lesen, dass sowohl Herr Thomas Baczewski als auch der Empfänger der Abmahnung auf der Handelsplattform eBay unter anderem mit Filmen und DVDs handeln. Im Rahmen des Absatzwettbewerbs ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Unternehmen anzunehmen, wenn sie die gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen, so die Ausführungen in der Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski.

    Von dem Empfänger der Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wird verlangt es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen oder Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern zu machen und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

    „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

    soweit nicht entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist.

    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Tawil mit 10.000 € beziffert. Hieraus ergeben sich Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 €.

    Wir raten auch im Focus vorliegenden Fall erneut an, die durch Rechtsanwalt Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Modifikationen zu unterzeichnen.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    27 März 2012 um 12:03 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, "multimediazubehoer-rheinland", vertreten durch Rechtsanwalt Tawil, Berlin, zu.

    Betroffen von der Abmahnung ist auch hier das Marktsegment

    - Filme / DVDs

    Mit dem Abmahnschreiben lässt Herr Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Sascha Tawil das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstanden.

    Konkret wird erneut eine angeblich

    - fehlerhafte Widerrufsbelehrung (40-EUR-Klausel)

    abgemahnt.

    Weiter lässt Thomas Baczewski durch RA Sascha Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der der Empfänger der Abmahnung für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten des Herrn Baczewski versprechen soll.

    Ebenfalls sollen mit der Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    28 November 2011 um 10:05 |
    Und wieder geht eine wettbewerbsrechtlicher Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski (multimediazubehoer-rheinland), Oberdorfer Weg 22a, 53332 Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, zu.

    Wie gehabt, wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers und dabei die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

    Den Streitwer der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 10.000,00 EUR, sodaß - neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.

    Im weiteren kann auf unsere obigen Ausführungen verweisen werden.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    31 Oktober 2011 um 11:33 |
    Erneut geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, "multimediazubehoer-rheinland", vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, zu.

    Betroffen ist diesmal das Marktsegment

    - Filme / DVDs

    Mit dem Abmahnschreiben läßt Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Konkret wird eine

    - fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-EUR-Klausel

    gerügt.

    Weiter läßt Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil auch hier zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit (also des sog. Fortsetzungszusammenhangs) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR zugunsten des Herrn Baczewski versprochen werden soll.

    Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

    Im übrigen kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    08 März 2011 um 17:03 |
    Uns geht eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski (multimediazubehoer-rheinland), Bornheim, vertreten durch RA Tawil, zu.

    Erneut wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers und dabei die sog. 40-Euro-Klausel einer Widerrufsbelehrung abgemahnt.

    Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Sascha Tawil auch hier mit 10.000,00 EUR, sodaß - neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - erneut Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.

    Im übrigen kann auf unsere bisheringen Ausführungen verweisen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    28 Februar 2011 um 10:59 |
    Und wieder geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, zu.

    Auch hier wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.

    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil erneut mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß auch hier für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR erstattet werden sollen.

    Im übrigen kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    23 Februar 2011 um 17:13 |
    Uns geht erneut eine Abmahnung des Thomas Baczewski, Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, zu.

    Wie gehabt, wird die 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung bei eBay abgemahnt.

    Gegenstandswert: 10.000,00 EUR - (Abmahnkosten: 651,80 EUR
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    20 Januar 2011 um 17:56 |
    Heute geht uns noch eine Abmahnung des Thomas Baczewski, vertreten durch RA Sascha Tawil, zu.

    Mit offensichtlich standardisiertem Abmahnschreiben wird auch hier das ebay-Angebot eines Mitbewerbers in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel innerhalb einer Widerrufsbelehrung beanstandet.

    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil erneut mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahnkosten in Höhe der für RA Tawil offensichtlich üblichen 651,80 EUR verlangt werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    20 Januar 2011 um 08:45 |
    Uns geht wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, zu.

    Erneut wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.

    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch RA Tawil mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.

    Ansonsten kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    19 November 2010 um 15:41 |
    Heute geht uns noch eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, multimediazubehoer-rheinland, zu.

    Auch in diesem durch RA Sascha Tawil gefertigten Abmahnschreiben wird die 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eines ebay-Angebots abgemahnt und zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

    Der Gegenstandswert der Abmahnung wird auch hier mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahkosten in Höhe von 651,80 EUR gefordert werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    19 November 2010 um 14:32 |
    Und wieder geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, "multimediazubehoer-rheinland", vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, zu.

    Auch diesmal betroffen ist das Marktsegment

    - Zubehör/Spiele für Unterhaltungselektronik

    Mit dem Abmahnschreiben läßt Herr Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden und dabei die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der sog. 40-EUR-Klausel.

    Weiter läßt Herr Thomas Baczewski durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR versprochen werden soll.

    Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

    Im übrigen kann auf die bisherigen Ausführungen verwiesen werden.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    26 Oktober 2010 um 10:13 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter der eBay-Bezeichung "multimediazubehoer-rheinland", vor.

    Betroffen ist das Marktsegment

    - Zubehör für Unterhaltungselektronik

    Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, lässt Herr Thomas Baczewski das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, konkret die sog. 40-EUR-Klausel.

    Herr Thomas Baczewski lässt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine Solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010 EUR vereinbart werden soll.

    Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR (Streitwert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

    Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    20 Oktober 2010 um 17:10 |
    Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski aus Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, zu.

    Auch diesmal wird das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.

    Der Streitwert der Abmahnung wird durch RA Tawil diesmal mit 10.000,00 EUR beziffert, sodaß für einen Fehler in der Widerrufsbelehrung Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR verlangt werden.

    Ansonsten kann auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    20 August 2010 um 13:34 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil aus Berlin, vor.

    Wie gehabt, wird mit Standardschreiben das ebay-Angebot eines Mitbewerbers abgemahnt und eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Bezug auf die sog. 40-Euro-Klausel gerügt.

    Der Gegenstandswert für die Abmahnung wird durch RA Tawil mit 5.000,00 EUR beziffert, sodaß Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR verlangt werden.

    Ansonsten können wir auf unsere vorstehenden Ausführungen verweisen.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    19 Mai 2010 um 19:54 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, vertreten durch RA Tawil, vor.

    Auch hier wird die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung in einem ebay-Angebot beanstandet.

    Im übrigen kann auf Obiges verwiesen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    18 Mai 2010 um 09:59 |
    Erneut geht uns heute eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, "multimediazubehoer-rheinland", aus Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin, zu.

    Gegenstand dieser Abmahnung ist wiederum die sog. 40-Euro-Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung zu einem ebay-Angebot.

    Im übrigen kann auf meinen vorangegenangen Eintrag verwiesen werden.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    18 Mai 2010 um 09:26 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, handelnd unter der Bezeichnung "multimediazubehoer-rheinland", Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, Berlin, vor.

    Gegenstand dieses Abmahnschreibens ist ein ebay-Angebot im Marktsegment Unterhaltungselektronik. Es wird erneut die sog. 40-Euro-Klausel im Rahmen einer Widerrufsbelehrung beanstandet.

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) gefordert.

    Im übrigen können wir auf Vorstehendes verweisen.

    Auch wenn die Musterwiderrufsbelehrung sowie die Musterrückgabebelehrung zum 11.06.2010 formellen Gesetzesrang (wir berichteten) ([url] http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/neue-widerrufsbelehrung-2010.html[/url]) erhalten, müssen Sie Abmahnungen zu angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen weiterhin ernst nehmen, um unnötige Kosten und erhebliche Nachteile zu vermeiden.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    22 April 2010 um 18:51 |
    Erneut wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen multimediazubehoer-rheinland, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Tawil, zugesandt.

    In dieser Abmahnung wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf die sog. 40-Euro-Klausel beanstandet.

    Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil mit 5.000,00 EUR und verlangt somit den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR.

    Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Obiges verweisen können.
  • Anja Pils

    Anja Pils

    27 Februar 2010 um 16:07 |
    Auch mir hat Herr Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen multimediazubehoer-rheinland, eine Abmahnung zukommen lassen. Er beanstandet meine Widerrufsklausel auf der Plattform eBay. Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 7.500,00 EUR und verlangt demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR. Auch lag gleich eine vorgefertigte Unterlassungserklärung mit dem gleichen Inhalt, der in den oberen Beiträgen beschrieben wurde bei.
  • RA Frank Weiß

    RA Frank Weiß

    30 Dezember 2009 um 10:04 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen multimediazubehoer-rheinland, vor.

    Mit Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Sascha Tawil aus Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski wiederholt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment Unterhaltungselektronik beanstanden.

    Konkret wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt.

    Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 7.500,00 EUR und verlangt demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR.

    Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Vorstehendes verweisen können.
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    29 Dezember 2009 um 14:24 |
    Uns geht erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter dem ebay-Benutzernamen multimediazubehoer-rheinland, zu.

    Mit Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Sascha Tawil aus Berlin, läßt Herr Thomas Baczewski wiederholt das ebay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment Unterhaltungselektronik beanstanden.

    Konkret wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt.

    Den Gegenstandswert der Abmahnung beziffert Rechtsanwalt Tawil erneut mit 7.500,00 EUR und verlangt demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR.

    Ferner verlangt Herr Thomas Baczewski die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine solche im Entwurf beigefügt, hinsichtlich deren Inhalt wir auf Vorstehendes verweisen können.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    18 Dezember 2009 um 14:10 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski, Bornheim, handelnd unter der ebay-Bezeichung "multimediazubehoer-rheinland", vor.

    Betroffen ist das Marktsegment

    - Unterhaltungselektronic

    Mit Abmahnschreiben seines Rechtsanwalts Sascha Tawil, Berlin, lässt Herr Thomas Baczewski das ebay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, konkret die Widerrufsfrist von zwei Wochen bei ebay.

    Herr Thomas Baczewski lässt durch RA Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Dem Abmahnschreiben liegt eine solche im Entwurf vorgefertigt bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von "5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" vereinbart werden soll.

    Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 555,60 EUR (Streitwert: 7.500,00 EUR) anerkannt werden.

    Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Tawil beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.
  • Walter B.

    Walter B.

    20 Oktober 2009 um 13:49 |
    Für alle die's interessiert:

    Der Herr Thomas Baczewski hat auch ne Internetseite: www. multimediazubehoer-rheinland.de

    IMPRESSUM

    Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist:

    Multimediazubehör Rheinland

    Thomas Baczewski

    Oberdorfer Weg 22a

    53332 Bornheim

    info @multimediazubehoer-rheinland.de

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