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Abmahnung Dietmar Isbaner

Abmahnung Dietmar Isbaner „Deutsche Notdienstauskunft“ / „Deutscher Notdienstanzeiger“


Abmahnung Dietmar Isbaner „Deutsche Notdienstauskunft“ / „Deutscher Notdienstanzeiger“

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma „Deutsche Notdienstauskunft“ / „Deutscher Notdienstanzeiger“, Dietmar Isbaner, Wittelsbacherallee 1, 60316 Frankfurt am Main, vor.

Mit dieser Abmahnung beanstandet Herr Dietmar Isbaner angebliche Verstöße gegen die Impressumspflicht bei Facebook und auf einer Internetseite.

Der Abmahnung ist sodann weiter eine Kostenrechnung über 163,35 EUR (brutto) beigefügt. Der Betrag soll sodann auf das Konto des notfairdienst, Dietmar Isbaner, gezahlt werden.

Wir raten dringend davon ab, wie mit der Abmahnung gefordert, die dieser Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Diese ist unserer Meinung nach deutlich zu weit gefasst. Angesichts der Tatsache, dass der Unterzeichner einer solchen Unterlassungserklärung mit Herrn Dietmar Isbaner einen Vertrag eingeht, der lebenslange Gültigkeit erlangt, ist bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung aller höchste Vorsicht geboten.


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Kommentare (1)

  • Jennifer

    05 Dezember 2014 um 08:40 |
    Hallo. Wir haben auch so ein Schreiben erhalten. Ist dieser Herr berechtigt Abmahnungen zu erstellen? Sollte man ihm die 163 Euro überweisen? MfG Jennifer Winkler

    antworten

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