Abmahnung Claudia Schneider, C.S. Bäder und mehr – profizeug24 – durch Rechtsanwalt Sandhage

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Schneider, handelnd unter „C.S. Bäder und mehr….“ bzw. „profizeug24“ und „profizeug24.de“, Mühlenstraße 3, 30974 Wennigsen / Deister, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, vor.

Rechtsanwalt Sandhage behauptet in der Abmahnung, dass Frau Claudia Schneider u.a. über die Handelsplattform eBay (profizeug24) und in ihrem Onlineshop profizeug24.de Artikel aus dem Warensegment

- Badezimmermöbel und Accessoires
- Armaturen und Zubehör
- Duschkabinen und Zubehör zur Montage
- Badewannen
- Duschwannen
- Installationsmaterial

verkaufe.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das eBay-Angebot eines Onlinehändlers im Rahmen dessen Frau Claudia Schneider eine

- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (sog. 40-Euro-Klausel) sowie den
- fehlenden Hinweis über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Vertragssprachen

beanstanden lässt.

Weiter lässt Frau Claudia Schneider zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Rechtsanwalt Sandhage hat eine entsprechende "Unterlassungserklärung" im Entwurf vorformuliert und diese der Abmahnung beigefügt. Hiernach soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zugunsten der Claudia Schneider versprochen werden. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert: 10.000,00 EUR) anerkannt werden.

Der Abmahnung liegt sodann noch eine entsprechende Kostennote der Kanzlei Sandhage bei, nach der Frau Claudia Schneider Bruttorechtsanwaltsgebühren in Höhe von 775,64 EUR in Rechnung gestellt worden sein sollen.

Wir können in diesem Fall nicht empfehlen, die durch Rechtsanwalt Sandhage mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.


UPDATE 29.02.2012:

In einem von uns betreuten Fall ließ Frau Claudia Schneider, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht stellen. Die einstweilige Verfügung ist nicht erlassen worden - stattdessen bestimmte das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung über die von Frau Claudia Schneider begehrte einstweilige Verfügung.

Im Rahmen der Antragserwiderung haben wir unsere Mandantschaft im Wesentlichen und sehr umfassend mit einem mutmaßlichen Rechtsmißbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG verteidigt, der unseres Erachtens dazu geführt hätte, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau Claudia Schneider, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, als unzulässig zurückgewiesen worden wäre.

Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Landgericht hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage den im Namen der Frau Claudia Schneider gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen, so dass nunmehr Frau Schneider die Kosten des von ihr initiierten Verfahrens zu tragen hat.




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In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

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Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
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Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

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