Streitwertberechnung bei unbefugter Verwendung eines Produktfotos auf eBay
Der vom Gericht festgesetzte Streitwert bestimmt die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren in einem Zivilprozess. Wenn es um den Anspruch auf Unterlassung wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos - wie zum Beispiel beim Auktionsportal eBay - geht, wird der Streitwert üblicherweise ermittelt, indem die für Bilder gemeinhin verlangte Gebühr für eine Lizenz mit 2 multipliziert wird. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Urheber an der Vermarktung des eigenen Werks interessiert ist. Wenn nur die bloße Sicherung der Exklusivität des Werks beabsichtigt ist, muss bei der Berechnung des Streitwerts ein Abschlag erfolgen. Denn der Betroffene zielt hier nicht auf eine Vermarktung des Werks ab. Das OLG Braunschweig stellte in einem entsprechenden Urteil zusätzlich klar, dass weder generalpräventive Gründe (Abschreckung) eine Erhöhung des Streitwerts rechtfertigen, noch komme dem Streitwert irgendeine Sanktionsfunktion (Bestrafung) zu.
Beschluss des OLG Braunschweig vom 14.10.2011
2 W 92/11
GRUR-RR 2012, 93








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