Abmahnung SNB-REACT UA, Amsterdam, Niederlande, wegen Markenverletzung zulasten Mitgliedsunternehmen

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Coöperatieve Vereniging SNB-React UA, Amstelveenseweg 864, 1081 JM Amsterdam, Niederlande, vertreten durch die Rechtsanwälte G.A.P Grootswagers, L. Brunsting und J.N. Rouwenhorst, vor.

Bei der Coöperatieve Vereniging SNB-React UA (nachfolgend: REACT) handelt es sich offenkundig um einen Zusammenschluß einer Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen / Markeninhabern aus unterschiedlichen Marktsegmenten, darunter befinden sich namhafte Unternehmen der Modebranche, Pharmaindustrie, Spielzeugindustrie, Tabak- und Elektrobranche.

In dem konkreten Fall weist REACT in der ausschließlich in englischer Sprache verfaßten Abmahnung zunächst darauf hin, daß sie die Firma Tommy Hilfiger Licensing, LLC, vertrete und daß durch einen Testkauf festgestellt worden sei, daß ein gefälschtes Produkt über die Handelsplattform eBay verkauft worden sei. Dies verstoße – so REACT – gegen die zahlreichen Markenrechte, die die Firma Tommy Hilfiger Licensing LLC innehabe.

Um die Angelegenheit zu erledigen, unterbreitet REACT einen Einigungsvorschlag:

Hiernach soll binnen einer Woche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung („cease and desist letter“) abgegeben werden und darin eine Vertragsstrafe von 450,00 EUR versprochen werden.

Weiter soll Auskunft erteilt werden über die Zulieferer der beanstandeten Produkte sowie über die Einkaufs- und Verkaufspreise.

Ebenso sollen die noch vorhandenen Waren abgegeben werden.

Letztlich soll eine Pauschale von 1.000,00 EUR zur Abgeltung aller Schäden und Kosten, die mit der Abmahnung im Zusammenhang stehen, gezahlt werden.

Der Abmahnung von REACT liegt eine „Declaration Of Abandonment“ bei, nach der der Abgemahnte erklären soll, daß er die beanstandeten Produkte freiwillig übergebe und daß er deren Beseitigung und Vernichtung zustimme.

Als weitere Anlage zur Abmahnung von REACT findet sich noch ein „Cease & Desist Letter – Contract Of Settlement“, nach der der Abgemahnte einräumen soll, die geschützten Marken und Urheberrechte illegal genutzt, hergestellt, verkauft oder importiert zu haben. Aus diesem Grunde soll sich der Abgemahnte ferner zur Unterlassung verpflichten und eine Vertragsstrafe von 450,00 EUR zugunsten von REACT und dem Mitgliedsunternehmen versprechen. Zu beachten ist jedoch, daß sich diese strafbewehrte Unterlassungserklärung auf alle Produkte bzw. auf alle Verletzungen des Geistigen Eigentums an allen Produkten aller Mitgliedsunternehmen von REACT erstreckt und damit sehr große Risiken beinhaltet. Diese Risiken werden dadurch noch verstärkt, daß alle zukünftigen Rechtsstreitigkeiten nach Niederländischem Recht entschieden werden sollen und daß Den Haag als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt werden soll.

Eine solche Unterlassungserklärung sollte nach unserer Auffassung keinesfalls ohne vorherige Prüfung und Beratung unterzeichnet werden. Zwar ist ein Vertragsstrafeversprechen von 450,00 EUR als nicht sonderlich hoch zu bewerten, allerdings muß berücksichtigt werden, daß diese Strafe zugunsten von REACT und dem Mitgliedsunternehmen versprochen werden soll und sich die Vertragsstrafe sodann auch noch auf jedes einzelne verkaufte Produkt oder jeden Tag der Verletzungshandlung erstrecken soll. Wird zudem noch niederländisches Recht vereinbart und ein niederländisches Gericht als ausschließlich zuständig bestimmt, so dürften die Unsicherheiten und Risiken, die sich aus einer solchen Erklärung ergeben, sicherlich erheblich ansteigen.

Bei jedweden Unsicherheiten und zur Vermeidung erheblicher Risiken empfiehlt es sich daher, fachmännische Hilfe durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.


UPDATE: 20.04.2012:

Nach einem Schreiben der Coöperatieve Vereniging SNB-React UA für die Firma Tommy Hilfiger, LLC. melden sich die Rechtsanwälte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek für die Firmen Tommy Hilfiger Europe B.V. und Tommy Hilfiger Licensing, LLC und machen im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung Ansprüche auf Unterlassen, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Rechnungslegung, Herausgabe, Schadensersatz sowie auf Erstattung der Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren) aus einem Gegenstandswert / Streitwert in Höhe von 500.000,00 EUR geltend. Weitere Informationen finden Sie [HIER] in unserem Blog über die markenrechtlichen Abmahnungen der Firmen Tommy Hilfiger Europe B.V. und Tommy Hilfiger Licensing, LLC durch die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.




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