• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Pac-Man - Bandai Namco

Abmahnung Pac-Man - NAMCO BANDAI Partners Germany GmbH und Kabushiki Kaisha BANDAI NAMCO Games (Namco Bandai Games Inc.)


Abmahnung NAMCO BANDAI Partners Germany GmbH Marke Pac-Man

Die Firmen NAMCO BANDAI Partners Germany GmbH und Kabushiki Kaisha BANDAI NAMCO Games (Namco Bandai Games Inc.), vertreten durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sprechen eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Vorwurf der Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung der Bezeichnung „Pac-Man“ durch das Angebot und den Verkauf nichtlizenzierter Merchandising-Produkte über die Internethandelsplattform eBay.

Der Empfänger der Abmahnung der Firmen NAMCO BANDAI Partners Germany GmbH und Kabushiki Kaisha BANDAI NAMCO Games wird deshalb durch die Rechtsanwälte Schulte Riesenkampff zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Ferner sollen die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 250.000,00 € auf das Kanzleikonto der Rechtsanwälte Schulte Riesenkampff erstattet werden.

Letztlich werden mit der Abmahnung noch Auskunfts- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht, die sich auf die mit der Marke Pac-Man gekennzeichneten Waren erstrecken.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben, da diese über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinausgeht.

Aufgrund der im Markenrecht geltenden und sehr hohen Streitwerte sollte eine solche Abmahnung auch generell nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein Fehlverhalten kann unnötige Prozesskosten in Höhe mehrerer tausend Euro auslösen, so dass durch eine einzelfallbezogene Rechtsberatung unverzüglich nach Erhalt einer solchen Abmahnung weitere Schäden und erhebliche Risiken vermieden oder sie zumindest soweit wie möglich reduziert werden sollten.

Update 11.04.2016: Weitere Abmahnung "PAC-MAN"
Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main und der mit ihr verbundenen Unternehmen der Bandai-Namco-Unternehmensgruppe ("Bandai Namco") diesmal durch die Kanzlei BEITEN BURKHARDT zu.

Nach Angaben in der Abmahnung ist Bandai Namco Entwickler und Publisher von Video- und Computerspielen und mit zahlreichen Spielen weltweit erfolgreich. Zu den aktuell erfolgreichen Titeln gehören unter anderem die Spiele „Dark Souls 2", „Naruto Shippuden Ultimate Ninja Storm 4", „One Piece Pirate Warriors 3" und „Project Cars".
Bandai Namco hat zudem den Computerspiel Klassiker „PAC-MAN" entwickelt und vermarktet diesen bis heute in zahlreichen Versionen und über die verschiedensten Kanäle. „PAC-MAN" sei wohl das populärste Arcade-Spiel aller Zeiten und genieße weltweit eine überragende Bekanntheit sowie Wertschätzung. Bandai Namco genieße hinsichtlich des Zeichens „PAC-MAN" Bekanntheitsschutz.

Das Computerspiel „PAC-MAN" sei weltweit zudem durch eine Vielzahl von eingetragenen gewerblichen Schutzrechten geschützt. Zu diesen gehört insbesondere die umfassende „PAC-MAN" Markenfamilie. Insofern wird in der Abmahnung exemplarisch auf die Gemeinschaftsmarke „PAC-MAN" (CTM 361600), die Gemeinschaftsmarke „PAC-MAN" (CTM 4977906), und die deutschen Marken „PAC-MAN" (DE 30205417 und DE1066740) hingewiesen.

Das Abbild des „PAC-MAN" ist ebenfalls markenrechtlich geschützt, u.a. durch die Gemeinschaftsmarken mit den Registernummern 2630978, 3871911, 12308532 und 012308573.

Zudem bestehe neben dem Marken- auch ein Titelschutzrecht an dem Zeichen "PAC-MAN".

Insofern fordert die Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH Unterlassung ein.

Der Unterlassungsanspruch der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH ergebe sich aus der Verletzung der bekannten Marke "PAC-MAN". Nach Art. 9 Abs. 1 GMV sei es untersagt, ohne Zustimmung der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH im geschäftlichen Verkehr ein identisches oder ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn durch diese Benutzung die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marken ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird. Durch das Angebot von "PAC-MAN" Merchandising- Produkten würde die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Marke der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH ausgenutzt, da der angesprochene Verkehr den Eindruck gewinne, als ob es sich bei den angebotenen Waren um offizielle, von der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH lizenzierte Produkte handeln würde. Folglich stehe der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch nach Art. 102 Abs. 1 GMV zu.

Nach Art. 102 Abs. 2 GMV und § 18 Abs. 1 MarkenG stehe der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH ein Vernichtungsanspruch hinsichtlich der rechtswidrigen Merchandising-Produkte zu. Zudem sei der Abgemahnte nach Art. 102 Abs. 2 GMV und § 19 Abs. 3 MarkenG verpflichtet, der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH unverzüglich Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtswidrig hergestellten Merchandising-Produkte zu erteilen. So habe dieser Auskunft über den Namen und die Anschrift der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer der rechtswidrigen Produkte zu erteilen, sowie Mengen der erhaltenen und ausgelieferten Produkte nebst zugehörigen Ein- und Verkaufspreisen offenzulegen. Letztlich sei er nach Art. 102 Abs. 2 GMV und § 14 Abs. 6 MarkenG verpflichtet, der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzungshandlung entstanden ist oder noch entstehen kann. Die Schadensersatzpflicht umfasst auch die der Firma BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH entstandenen Rechtsverfolgungskosten die in der Abmahnung mit 2.948,90 EUR beziffert werden.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland