Abmahnung LZA Deutschland UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG vor. Die Abmahnung wird durch die LZA Deutschland UG selbst ausgesprochen.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment

- Spielwaren.

Dem Abgemahnten werden im Rahmen der Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG angebliche fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielwaren vorgeworfen.

Es wird sodann mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner sollen Abmahnkosten in Höhe von 85 EUR erstattet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG auch nicht um einen Einzelfall.

Ob die Abmahnung der LZA Deutschland UG berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.

In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der LZA Deutschland UG ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.


Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:


Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt

0711/88241006
0711/88241009
kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu

Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

Ihre Vorteile:

Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.