Abmahnung Franz-Josef Heiß durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Franz-Josef Heiß, vertreten durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens, vor.

Mit seiner Abmahnung lässt Franz-Josef Heiß das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers im Marktsegment

- Handel mit Brot-Aufstrichen / Fruchtaufstrichen

abmahnen. Konkret beanstandet Franz-Josef Heiß mit der Abmahnung seines Rechtsanwalts Karl-Heinz Steffens eine angeblich

- irreführende Kennzeichnung nach der Konfitürenverordnung (KonfV)
- fehlerhafte Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

Mit seiner Abmahnung fordert Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens sodann im Namen des Herrn Franz-Josef Heiß zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 6.100,00 EUR erstattet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat RA Karl-Heinz Steffens mehrere Abmahnungen für Franz-Josef Heiß ausgesprochen. Das bedeutet indes nicht, dass diese Abmahnung auf die leichte Schulter genommen werden sollten oder als bloße Abzocke abgetan werden können.

Auch wenn in dem uns vorliegenden Fall die Abmahnung des Herrn Franz-Josef Heiß völlig unbegründet gewesen ist, sollten Sie stets im Einzelfall durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob „Ihre“ Abmahnung berechtigt ist, um so weitere unnötige Kosten und Risiken für die Zukunft zu vermeiden.

Gern können Sie sich dabei natürlich auch an uns wenden – wir stehen Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

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    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:

    • Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (1)

  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    19 Juni 2012 um 14:59 |
    Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Franz Josef Heiß aus Berlin vor. Herr Franz Josef Heiß lässt durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens, ebenfalls aus Berlin, den Onlineauftritt eines Mitbewerbers rügen.

    Nach Angaben des Rechtsanwalts Steffens in der Abmahnung handelt Herr Heiß unter der Firma „Franz´ fruchtiges Frühstück“ mit Fruchtaufstrichen in diversen Geschmacksrichtungen. Herr Heiß vertreibt seine Produkte über diverse Internetplattformen wie zum Beispiel Hood unter „3FAufstriche“. Ebenfalls sei Herr Heiß im Großraum Berlin auf diversen Märken und in Läden mit seinen Produkten präsent. Daneben sei ein Vertrieb über den im Aufbau befindlichen Internetshop fruchtiges-frühstückt.de in Planung.

    Mit der Abmahnung des Herrn Franz Josef Heiß durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens wird zunächst ein Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gerügt. Gem. § 3 LMKV dürfen Lebensmittel nur dann in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden, wenn die besonderen Anforderungen an die Verpackung erfüllt sind. So müssen unter anderem Herstellerangaben, Verkehrsbezeichnungen, ein Verzeichnis der Zutaten und insbesondere das Mindesthaltbarkeitsdatum vorhanden sein, wobei eine Losnummer zu verwenden sei. Zudem müssen bestimmte Angaben, wie zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Füllmenge, der Alkoholgehalt usw. im gleichen Sichtfeld des Betrachters deutlich in deutscher Sprache leicht ablesbar sein.

    Weiter werden Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht insbesondere die Widerrufsbelehrung gerügt. So ist der Abmahnung des Herrn Franz Josef Heiß durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens zu entnehmen, dass gewerbliche Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes verkaufen, bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. So müssen beim Vorliegen eines Fernabsatzvertrages vor bzw. beim Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise umfangreiche Informationspflichten erfüllt werden.

    Weiter werden diverse Klauseln innerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen beanstandet.

    Sodann ist der Abmahnung des Herrn Franz Josef Heiß durch Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens zu entnehmen, dass die vorgenannten Verstöße geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern darstellen und nach § 3 UWG unzulässig seien, da sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 8 UWG.

    Weiter fordert Rechtsanwalt Steffens wörtlich dazu auf, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungsverfügung unterschrieben an ihn zurückzusenden. Zudem teilt Rechtsanwalt Steffens im Auftrag des Herrn Franz Josef Heiß mit, dass er bei nicht rechtzeitigen Eingang der Unterlassungserklärung bereits den Auftrag habe, gerichtliche Schritte einzuleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen würden.

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