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Abmahnung Florian Lehmann Hausverwaltung

Erfahrung mit einer Abmahnung der Firma Florian Lehmann Hausverwaltung durch die Kanzlei der Sandhage Rechtsanwälte


Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Florian Lehmann, Windsteiner Weg 54a, 14156 Berlin, handelnd unter der Bezeichnung Hausverwaltung Florian Lehmann, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Katrin Sandhage und Gereon Sandhage, Berlin, vor.

[Update: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Florian Lehmann im Bereich Uhren]

Florian Lehmann lässt über die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte die Zusendung von unverlangter Werbung per E-Mail (unerlaubte SPAM-Mail) beanstanden und lässt durch Abmahnanwalt Gereon Sandhage erklären, dass er den Empfänger seiner Abmahnung zu keinem Zeitpunkt aufgefordert worden sei, ihm per elektronischer Post Werbung zukommen zu lassen noch sei er Kunde des Empfängers der Abmahnung oder stehe mit diesem in sonstiger Geschäftsbeziehung.

Damit liege, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage in der Abmahnung weiter, ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herrn Florian Lehmann vor.

Anschließend lässt Florian Lehmann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und macht Schadensersatzansprüche gegenüber dem Empfänger der Abmahnung geltend. Der Schaden soll aus Rechtsanwaltsgebühren durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Sandhage aus einem Gegenstandswert von 7.500,00 € bestehen. Hierzu erklärt RA Sandhage, dass es sich dabei um, einen einmaligen Fall gehandelt habe, sonst sei ein Wert von 12.500,00 € angemessen.

Die von den Sandhage Rechtsanwälten vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 EUR zugunsten Florian Lehmann vor.


Wir haben in diesem Fall erhebliche Zweifel an der Begründetheit dieser Abmahnung.

Keinesfalls können wir empfehlen, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten Florian Lehmann abzugeben. Das Risiko, das hiermit für die Zukunft eingegangen wird, sollte stets zuvor und vor Unterzeichnung oder einer Reaktion durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt überprüft werden.

 

Weitere Informationen zu den Abmahnungen aus dem Hause der Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte finden Sie [HIER]...


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