Abmahnung Firma Power Balance Handels GmbH -Power Balance LLC Armbänder

Abmahnung Firma Power Balance © alphaspirit - Fotolia.com

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „PB“ und die Wortmarke „Power/Balance“.


Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um ein Armband. Ein Testkauf eines Armbands habe ergeben, dass es sich angeblich um Produktfälschungen handele.
Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für Europa ist und nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages mit der Power Balance LLC dazu berechtigt ist, gegen Produktnachahmungen vorzugehen. Eine entsprechende Bestätigung ist der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH beigefügt.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

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    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (11)

  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    14 Februar 2012 um 16:26 |
    Die Firma Power Balance Handels GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Baker & McKenzie, unterliegt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

    Der Empfänger der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH wandte sich nach Erhalt "seiner" Abmahnung zunächst persönlich an die abmahnenden Rechtsanwälte der Kanzlei Baker & McKenzie, München, um darzulegen, dass er nicht für die in der Abmahnung behauptete Rechtsverletzung verantwortlich sei - gleichzeitig bot er den Rechtsanwälten Baker & McKenzie entsprechende "Beweise" an.

    Anstatt eine außergerichtliche Einigung zu suchen, beantragten die Rechtsanwälte der Kanzlei Baker & McKenzie im Namen der Firma Power Balance Handels GmbH sodann den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim LG Frankfurt am Main - dem Antrag ist zunächst und ohne mündliche Verhandlung stattgegeben worden (wir berichteten).

    Mit unserem Widerspruch gegenüber dem LG Frankfurt konnten wir sodann jedoch für unsere Mandantschaft glaubhaft machen, dass eine Verantwortlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung nicht gegeben ist, so dass das LG Frankfurt am Main die zuvor erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat und der Firma Power Balance Handels GmbH die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat.

    Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig!
  • Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

    13 Dezember 2011 um 18:03 |
    Uns liegt eine einstweilige Verfügung der Firma Power Balance Handels GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Baker & McKenzie, vor.

    Die einstweilige Verfügung ist beantragt worden, nachdem auf eine entsprechende markenrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs des Versuchs einer Einfuhr gefälschter Power-Balance-Armbänder keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Streitwert für das Verfahren auf 50.000,00 EUR angesetzt.

    Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zur gegebener Zeit wieder berichten.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    07 November 2011 um 13:27 |
    Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, durch die Kanzlei Baker & McKenzie vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Vertriebs von Nachahmungen der Produkte der Firma Power Balance Handels GmbH geltend gemacht.

    Weiter werden diverse Werbeaussagen seitens der Firma Power Balance Handels GmbH beanstandet.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft und Kostenerstattung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    13 Oktober 2011 um 12:12 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, durch die Kanzlei Baker & McKenzie vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance Handels GmbH geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „Power Balance”, „Power Balance Performance Technology” und die Wortmarke „Power/Balance”.

    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um Armbänder die von Zoll vorläufig beschlagnahmnt wurden.

    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für deutschland ist.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 50.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    17 August 2011 um 08:28 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, durch die Kanzlei Baker & McKenzie vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance Handels GmbH geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „Power Balance”, „Power Balance Performance Technology” und die Wortmarke „Power/Balance”.

    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um Armbänder die auf der Handelsplattform eBay zum Verkauf angeboten wurden.

    Weiter werden unzutreffende und irreführende Angaben mit der Abmahnung in den jeweiligen Produktbeschreibungen beanstandet.

    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für deutschland ist.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    16 August 2011 um 15:39 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, durch die Kanzlei Baker & McKenzie vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance Handels GmbH geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „Power Balance”, „Power Balance Performance Technology” und die Wortmarke „Power/Balance”.

    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um Armbänder die auf der Handelsplattform eBay zum verkauf angeboten wurden.

    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für deutschland ist.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 50.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    13 April 2011 um 11:59 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „Power Balance”, „Power Balance Performance Technology” und die Wortmarke „Power/Balance”.


    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um Armbänder und Anhänger . Eine Beschlagnahme des Zolls hat ergeben, dass es sich angeblich um Produktfälschungen handele.
    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für Europa ist und nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages mit der Power Balance LLC dazu berechtigt ist, gegen Produktnachahmungen vorzugehen. Eine entsprechende Bestätigung ist der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH beigefügt.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 50.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung” abzutun.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    12 April 2011 um 15:20 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „Power Balance”, „Power Balance Performance Technology” und die Wortmarke „Power/Balance”.


    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um Armbänder und Anhänger . Eine Beschlagnahme des Zolls hat ergeben, dass es sich angeblich um Produktfälschungen handele.
    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für Europa ist und nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages mit der Power Balance LLC dazu berechtigt ist, gegen Produktnachahmungen vorzugehen. Eine entsprechende Bestätigung ist der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH beigefügt.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 50.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung” abzutun.
  • RA Alexander F. Bräuer

    RA Alexander F. Bräuer

    14 Januar 2011 um 18:34 |
    Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Bad Wiessee, vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Baker & McKenzie, zu.

    Auch hier werden markenrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen der angeblich kennzeichenwidrigen Verwendung der Marken

    POWER/BALANCE

    POWER - BALANCE

    POWER - BALANCE PERFORMANCE TECHNOLOGY

    für den Verkauf von Schmuckstücken / Schmuckwaren geltend gemacht.

    Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die der Abmahnung beiliegende "Unterlassungs- und Verpflichtungserlärung" sieht ein Vertragsstrafeversprechen von 6.000,00 EUR vor. Ebenso sollen darin die geltend gemachten Auskunftsansprüche sowie der Ausgleich von Abmahnkosten auf Basis eines Streitwertes von 50.000,00 EUR anerkannt werden.

    Im übrigen kann auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen werden.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    05 November 2010 um 08:46 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „PB” und die Wortmarke „Power/Balance”.


    Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um ein Armband. Ein Testkauf eines Armbands habe ergeben, dass es sich angeblich um Produktfälschungen handele.
    Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für Europa ist und nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages mit der Power Balance LLC dazu berechtigt ist, gegen Produktnachahmungen vorzugehen. Eine entsprechende Bestätigung ist der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH beigefügt.

    Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

    Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

    Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert.

    In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter” zu nehmen und diese als reine „Abzocke” oder unberechtigte „Massenabmahnung” abzutun.
  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    28 Oktober 2010 um 18:03 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

    In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „PB” und die Wortmarke „Power/Balance”.

    Im Weiteren kann auf Vorstehendes verwiesen werden.

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