Abmahnung Firma Mosquito-Marketing Ltd. durch Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll.

Die Firma Mosquito-Marketing Ltd. lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll.  aussprechen.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Mosquito-Marketing Ltd. das Angebot eines Onlinehändlers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz u.a.

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt.
Mit der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass der Abgemahnte  die Kosten der Inanspruchnahme der beauftragten Kanzlei  zu tragen hat.


Die durch die Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll.  Im Auftrag der Firma Mosquito-Marketing Ltd.  vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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