Abmahnung Firma Mosquito-Marketing Ltd. durch Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll.
Die Firma Mosquito-Marketing Ltd. lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. aussprechen.
Mit der Abmahnung lässt die Firma Mosquito-Marketing Ltd. das Angebot eines Onlinehändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz u.a.
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt.
Mit der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass der Abgemahnte die Kosten der Inanspruchnahme der beauftragten Kanzlei zu tragen hat.
Die durch die Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. Im Auftrag der Firma Mosquito-Marketing Ltd. vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
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