Abmahnung Firma Autoteilemann GmbH durch Rechtsanwalt Gerstel

Abmahnung Firma Autoteilemann GmbH

Nachdem es lange ruhig war um Herrn Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven, geht uns heute eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Autoteilemann GmbH, Geschäftsführer Maik Malinowski, Burkhard Rupprecht, Berlin, durch RA Gerstel zu. Die Firma Autoteilemann GmbH handelt auf der Handelsplattform eBay unter dem Benutzernamen „autoteilemann“.

Die Firma Autoteilemann GmbH beanstandet die unerlaubte Verwendung von Fotos auf der Handelsplattform eBay, an dem ihr, so Rechtsanwalt Andreas Gerstel, die ausschließlichen Rechte zustehen,.

Mit der Abmahnung der Firma Autoteilemann GmbH wird sowohl ein Unterlassungs- wie auch Schadensersatz- und Auskunftsanspruch geltend gemacht. Der Schadensersatz zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird mit 300 EUR pro Bild beziffert. Der Gegenstandswert wird mit bei insgesamt 6 Bildern 36.000 EUR angebenden

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Rechtsanwalt Andreas Gerstel im Auftrag der Firma Autoteilemann GmbH mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

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    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

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    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Kommentare (2)

  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    07 August 2012 um 16:20 |
    Heute erreichte uns eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma Autoteilemann GmbH, Geschäftsführer Maik Malinowski, Burkhard Rupprecht, Berlin, durch RA Gerstel. Erneut lässt die Firma Autoteilemann GmbH durch Rechtsanwalt Gerstel die angeblich unberechtigte Verwendung eines Produktfotos auf der Handelsplattform eBay beanstanden.

    In der Abmahnung der Firma Autoteilemann GmbH wird ausgeführt, dass diese das Produktfoto durch einen Fotografen professionell erstellen ließ uns ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Produktfoto zustehen würden. Sodann fordert Rechtsanwalt Gerstel im Auftrag der Firma Autoteilemann GmbH auf, das Foto umgehend nach Zugang der Abmahnung zu entfernen und unwiderruflich zu löschen. Weiter fordert die Firma Autoteilemann GmbH durch Rechtsanwalt Gerstel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Auskunft darüber, inwieweit das Foto neben der beanstandeten Domain bis zum heutigen Tage genutzt wurde sowie ab wann die Aufnahme benutzt wurde.

    Weiter wird im Wege eines Vergleichsvorschlags ein pauschaler Schadensersatz für die Verwendung des Bildes durch Rechtsanwalt Gerstel in Höhe von 225 € geltend gemacht.

    Am Ende der Abmahnung macht Rechtsanwalt Gerstel sodann die Kosten der Abmahnung der Firma Autoteilemann GmbH geltend. Der Abmahnung ist eine entsprechende Berechnung beigefügt, die ausgehend von einem Gegenstandswert von 6000 € (1,5 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale) somit netto 527 € ausweist. Insgesamt fordert Rechtsanwalt Gerstel somit im Namen der Firma Autoteilemann GmbH einen Gesamtbetrag von 752 € für ein Bild auf der Handelsplattform eBay.

    Auffällig an der Abmahnung ist der letzte Satz der Abmahnung. Dieser lautet:

    „Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung müssen sie zu dem eBay schriftlich über den Vorfall informieren und anweisen, das Bildmaterial endgültig zu löschen.“

    Wie dieser Satz zu verstehen ist, erschließt sich diesseits nicht wirklich. Würde der Empfänger der Abmahnung eBay erst zur Löschung auffordern, wenn er die Unterlassungserklärung bereits abgegeben hat, und während die Bilder zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung über eBay noch abrufbar, wäre aus diesseitiger Sicht eine Vertragsstrafe verwirkt. Nach unserer Auffassung ist es zwingend erforderlich, die Löschung der Bilder auf der Handelsplattform eBay vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu veranlassen und diese auch zu überprüfen.
  • Rechtsanwalt Frank Weiß

    Rechtsanwalt Frank Weiß

    17 Juli 2012 um 16:06 |
    Heute wird uns eine E-mai der Autoteilemann GmbH mit folgendem Wortlaut übermittelt:


    Hallo xxxx,

    bei einer Produktrecherche auf eBay fiel mir auf, dass sie mehrere unserer Produktfotos für Ihre eBay-Angebote verwenden. Hierfür haben sie keine Erlaubnis.

    Da wir uns lieber um unsere Kunden statt um andrer Marktteilnehmer kümmern, würden wir sie ungern für diesen Wettbewerbsverstoß durch unseren Rechtsanwalt abmahnen lassen.

    Somit gebe ich Ihnen die Gelegenheit unsere Produktfotos aus Ihren Angeboten zu entfernen.
    Für diese Maßnahme setze ich eine Frist bis zum xxx bis xxxx Uhr.
    Bitte entfernen sie bis zu diesem Zeitpunkt ALLE unsere Produktfotos aus ihren Angeboten.

    Sollten bis zu dieser Frist noch Angebote mit unseren Fotos existieren werden wir gegen diesen Verstoß vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maik Malinowski

    Autoteilemann GmbH
    Kurfürstendamm 22
    10719 Berlin

    Telefon: +49 (0) 30-8866788-12
    Fax: +49 (0) 30-8866788-22


    Autoteilemann GmbH
    Geschäftsführer:
    Maik Malinowski, Burkhard Rupprecht

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