Abmahnung Dirk Zimmermann – Zimmermann Telekommunikation – durch ARGOS Rechtsanwälte
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Dirk Zimmermann, handelnd unter Zimmermann Telekommunikation, Oberhausen, vertreten durch die ARGOS Rechtsanwälte, vor.
Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment
- Telekommunikationszubehör
- Computerzubehör (Hardware).
Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung der ARGOS Rechtsanwälte die
- fehlerhafte und damit unzulässige Werbung mit Garantien
vorgeworfen.
Die ARGOS Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten im Namen des Herrn Dirk Zimmermann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR erstattet werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma Zimmermann Telekommunikation auch nicht um einen Einzelfall.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.
In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot eines Onlinehändlers auf der Internethandelsplattform eBay im Marktsegment
- Telekommunikationszubehör
- Computerzubehör (Hardware).
Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung der ARGOS Rechtsanwälte die
- fehlerhafte und damit unzulässige Werbung mit Garantien
vorgeworfen.
Die ARGOS Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten im Namen des Herrn Dirk Zimmermann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR erstattet werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung der Firma Zimmermann Telekommunikation auch nicht um einen Einzelfall.
Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen – dies gilt einerseits im Hinblick auf die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie natürlich auch in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten.
In dem hiesigen Fall konnten wir allerdings nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.
Auch raten wir aufgrund der mit einer Abmahnung einhergehenden (Kosten-) Risiken davon ab, solche Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
| 0711/88241006 |
| 0711/88241009 |
| kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu |
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
| Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland | |
| Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden | |
| Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter |
|
| Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post |
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.