Abmahnung des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW)

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) vor.

Mit der Abmahnung lässt der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) den Onlineshop eines angeblichen rechtswidrig handelnden Anbieters rügen.

Auf der eigenen Homepage führt der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) über seine Mitglieder aus: „… stammen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft, sei es Produktion, Dienstleistung oder Handel. Branchen übergreifend. Dabei handelt es sich um Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung.
Unsere Mitglieder wollen einen legalen und fairen Wettbewerb. Sie verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung, die sie vor den Stolperfallen deutscher Gesetze schützt. Sie geraten oftmals ungewollt in die „Abmahnfalle“.
Das muss nicht sein! Vorbeugung ist kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.“

Konkret wird beanstandet:

- fehlerhafte Werbung mit Garantien

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Ferner wird in der Abmahnung Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 180,88 EUR verlangt.

Die durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V. (VSLW) vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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