Abmahnung der Firma Gary Fong Inc.
Uns liegt eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma Gary Fong Inc., Seattle/New York, vor. Die Firma Gary Fong Inc. beanstandet mit der Abmahnung die identische Nachahmung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 830690-0001 vom 22.11.2007, einem Blitzlichtdiffusor.
Nach Angaben in der Abmahnung der Firma Gary Fong Inc. ist die Firma Gary Fong Inc. auf die Herstellung von Fotografiezubehör, insbesondere Zubehör von Blitzlichtern, spezialisiert. Zu den von der Firma Gary Fong Inc. entworfenen und hergestellten Produkten gehört auch ein Blitzlichtdiffusor für sog. Popup-Blitzlichter, den sie unter der Bezeichnung „Puffer“ angeblich auch mit großem wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland vertreibt.
Mit der Abmahnung der Firma Gary Fong Inc. werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gem. Art. 19 Abs. 1 GGVO in Verbindung mit § 42 GeschmMG geltend gemacht.
Insbesondere der Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens Firma Gary Fong Inc. mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Nach Angaben in der Abmahnung der Firma Gary Fong Inc. ist die Firma Gary Fong Inc. auf die Herstellung von Fotografiezubehör, insbesondere Zubehör von Blitzlichtern, spezialisiert. Zu den von der Firma Gary Fong Inc. entworfenen und hergestellten Produkten gehört auch ein Blitzlichtdiffusor für sog. Popup-Blitzlichter, den sie unter der Bezeichnung „Puffer“ angeblich auch mit großem wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland vertreibt.
Mit der Abmahnung der Firma Gary Fong Inc. werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gem. Art. 19 Abs. 1 GGVO in Verbindung mit § 42 GeschmMG geltend gemacht.
Insbesondere der Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens Firma Gary Fong Inc. mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf Grund der Tatsache, dass die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst ist, ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
| Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren | |
| Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!! | |
| Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten | |
| Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern | |
| Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen |
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt
| 0711/88241006 |
| 0711/88241009 |
| kanzlei[ät]ratgeberrecht.eu |
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
| Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland | |
| Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden | |
| Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter |
|
| Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post | |
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.