Abmahnung der Firma Bürobedarf Schmieder, Gert Schmieder, Soltau

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Bürobedarf Schmieder, Gert Schmieder, Soltau, vertreten durch ihre in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Bürobedarf
Schreibbedarf
Bürogeräte
Schreibwaren


betroffen.

Mit der Abmahnung läßt die Firma Bürobedarf Schmieder den Onlineshop eines angeblichen Mitbewerbers rügen.

Konkret wird beanstandet:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung („40-Euro-Klausel“)
- Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung („Impressum“)
- Fehlende Angabe von Auslandsversandkosten


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR vorsieht.

Ferner wird in der Abmahnung Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR) verlangt.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.



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