Abmahnung der Firma Braun GmbH und Procter & Gamble Business Services Canada Oral-B Zahnbürsten
Uns liegt eine marken- und patenrechtliche Abmahnung der Firma Braun GmbH, Kronberg und der Procter & Gamble Business Services Canada Company, Halifax, vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte & Notare FPS
aus Frankfurt am Main wird ein marken- und patenrechtlicher
Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten
Vertriebs von Aufsteckbürsten für elektrische Zahnbürsten geltend gemacht. Die Firma
Braun GmbH und die Procter & Gamble Business Services Canada Company
gehören beide zu der Procter & Gamble Gruppe. Die Firma Braun GmbH ist
Inhaberin des deutschen Patents DE 195 23 016 und der Marken „Braun“ und „Flexisoft“.
Die Procter & Gamble Business Services Canada Company ist Inhaberin
zahlreicher Marken „Oral-B“. Bei den vom Zoll sichergestellten Zahlbürsten
handle es sich eindeutig um Fälschungen.
Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft,
Schadensersatz, Kostenerstattung und Herausgabe geltend gemacht. Insbesondere
der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr
weitgehend. So wird z.B. verlangt über die Adressen des Lieferanten,
Angebotszeiten, Angebotspreise und Umfang der betriebenen Werbung u.a. Auskunft
zu erteilen.
Zudem soll die gesamte vorhandene Ware herausgegeben werden.
Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 30.000,00
EUR beziffert. Hieraus resultieren Abmahnkosten in Höhe von 1.005,40 EUR.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.
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