Abmahnung der Firma Apple Inc. durch Kanzlei Bird & Bird wegen iPad - Plagiat - Imitat

Abmahnung der Firma Apple Inc. durch Kanzlei Bird & Bird wegen iPad - Plagiat - Imitat

Die Firma Apple Inc. läßt über die Rechtsanwälte der Kanzlei Bird & Bird aus Düsseldorf Abmahnungen aussprechen.

Abmahngefährdet sind (Online-) Händler, die sog. Tablet-Computer anbieten, die in ihrer äußeren Gestaltung dem aus dem Hause Apple Inc. stammenden iPad stark ähneln. Durch diesen Nachbau sowie der großen Ähnlichkeit solle die Beliebtheit des iPads ausgenutzt werden, um so den Absatz des angeblich imitierten Produkts zu steigern.

Der Vertrieb des vermeintlichen Plagiats stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte Bird&Bird eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware und somit eine wettbewerbswidrige Handlung im Sinne des § 4 Nr. 9a, 9b UWG dar, zu deren Unterlassung die Firma Apple Inc. auffordern läßt.

Aus diesem Grunde fordert die Firma Apple Inc. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 8.112,80 € (1,8 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 1.000.000,00 €) und macht letztlich einen Auskunftsanspruch geltend.

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Kommentare (1)

  • Weiß & Partner

    Weiß & Partner

    22 November 2010 um 11:52 |
    Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Apple Inc. durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Bird & Bird aus Düsseldorf vor.

    Abgemaht wird erneut ein (Online-) Händler, der sog. Tablet-Computer anbietet, die in ihrer äußeren Gestaltung dem aus dem Hause Apple Inc. stammenden iPad stark ähneln. Durch diesen Nachbau sowie der großen Ähnlichkeit solle die Beliebtheit des iPads ausgenutzt werden, um so den Absatz des angeblich imitierten Produkts zu steigern.
    Abgemaht wird weiter das Angebot eines (Online-) Händler, das ein Mobiltelefon darbietet, das in seiner äußeren Gestaltung dem aus dem Hause Apple Inc. stammenden iPhone stark ähnelt. Durch diesen Nachbau sowie der großen Ähnlichkeit solle die Beliebtheit des iPhone ausgenutzt werden, um so den Absatz des angeblich imitierten Produkts zu steigern.

    Der Vertrieb des vermeintlichen Plagiats stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte Bird&Bird eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware und somit eine wettbewerbswidrige Handlung im Sinne des § 4 Nr. 9a, 9b UWG dar, zu deren Unterlassung die Firma Apple Inc. auffordern lässt.

    Aus diesem Grunde fordert die Firma Apple Inc. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 8.112,80 EURO (1,8 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 1.000.000,00 EURO) und macht letztlich einen Auskunftsanspruch geltend.

    Weiter macht die Firma Apple Inc. durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Bird & Bird einen Herausgabeanspruch geltend.

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