Abmahnung Corbis GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Firma Corbis GmbH (corbisimages), Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, vor.

Im Rahmen ihrer Abmahnung erklären die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zunächst, daß die Firma Corbis GmbH eine renommierte sowie international tätige Bildagentur sei, die das Bildmaterial einer Vielzahl von Fotografen weltweit vermarkte.

Gegenstand der Abmahnung ist sodann die angeblich widerrechtliche Verwendung von Lichtbildern / Fotos auf der Internetseite des abgemahnten Unternehmens.

Die entsprechenden Lichtbilder seien, so die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in ihrer Abmahnung der Firma Corbis GmbH (corbisimages), ohne die erforderliche Zustimmung der Firma Corbis GmbH veröffentlicht worden – Details zum streitgegenständlichen Bildmaterial seien im online einsehbaren Katalog der Firma Corbis GmbH (corbisimages.com) unter Eingabe der Bildnummern, die den Gegenstand der Abmahnung bilden, zu finden.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer führen in der Abmahnung sodann aus, daß durch die Verwendung der Fotos die Rechte der Firma Corbis GmbH (corbisimages) verletzt worden seien sowie daß die Firma Corbis GmbH als ausschließliche Rechteinhaberin dazu berechtigt sei, sämtliche aus der urheberrechtswidrigen Nutzung der Fotos resultierenden Rechte geltend zu machen.

Die Firma Corbis GmbH läßt anschließend zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorformulierte „Unterlassungserklärung“ bei, nach der sich das abgemahnte Unternehmen dazu verpflichten soll, Vervielfältigungen der betroffenen Fotos fortan nicht mehr herzustellen, zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll das abgemahnte Unternehmen eine Vertragsstrafe nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann“) zugunsten der Firma Corbis GmbH versprechen.

Überdies fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung zur schriftlichen Auskunftserteilung über den Umfang der angeblich unlizenzierten Verwendung der abgemahnten Fotos auf und erklären ferner, daß es unerheblich sei, ob möglicherweise Regreßansprüche (des abgemahnten Unternehmens) gegenüber Dritten bestehen – diese Frage sei alleine unter denjenigen zu klären, die an der Internetseite beteiligt sind oder waren.

Nach unserer Erfahrung mit den urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in andern Angelegenheiten, dienen die zu erteilenden Auskünfte der Bestimmung von (Lizenz-) Schadensersatzforderungen.

Erfahrungsgemäß folgt auf die Beantwortung der zunächst „harmlos“ wirkenden Abmahnung ein weiteres Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, mit dem sodann Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Abmahnkostenerstattung, sprich auf die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Waldorf Frommer, geltend gemacht werden.

Vor dem Hintergrund beachtlicher Kostenrisiken und sonstiger rechtlicher Konsequenzen einer solchen Abmahnung können wir keinesfalls empfehlen, derartige Abmahnungen, die die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Corbis GmbH (corbisimages) versenden, auf die leichte Schulter zu nehmen oder diese als reine Abzocke abzutun.

 


 

Update 08.06.2012

Lichtbild der Abmahnung nicht unter corbisimages.com auffindbar

Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Firma Corbis GmbH (corbisimages) vor. Mit der Abmahnung der Firma Corbis GmbH beanstanden die Waldorf Frommer Rechtsanwälte erneut die unberechtigte Vervielfältigung eines Bildes an dem der Firma Corbis GmbH (corbisimages) die ausschließlichen Rechte inne haben soll. Diesmal verwundert jedoch, dass die Firma Corbis GmbH (corbisimages) eine Lichtbildnummer in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte angibt, mit der das streitgegenständliche Bild unter corbisimages.com angeblich gefunden werden soll. Wie wir uns heute selbst davon überzeugen konnten, ist das der Abmahnung zu Grunde liegende Bild jedoch nicht unter der in der Abmahnung der Firma Corbis GmbH (corbisimages) angegebenen Nummer unter corbisimages.com auffindbar.

 


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Kommentare (1)

  • Walter

    Walter

    20 Juni 2012 um 13:16 |
    Auch wir haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten. Wir sollen, wie oben beschrieben, ebenfalls ein Bild der Firma Corbis GmbH ohne Lizenz verwendet haben. Momentan halten wir die Abmahnung der Corbis GmbH für sehr dubios, zumal uns dieses Bild zur freien Verwendung von unserem Hersteller übergeben wurde. Wenn wir jetzt der Firma Corbis GmbH im Wege der Auskunft mitteilen, wer unser Hersteller ist, müssen wir doch damit rechnen, dass auch dieser eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf frommer erhält. Wie sollen wir uns verhalten? Können wir die Auskunft einfach nicht erteilen?

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