Abmahnung Andreas Schilke
Herr Andreas Schilke mahnt derzeit selbst die Verwendung von Bildern auf der Handelsplattform ebay ab, an denen er vorgibt, die Urheberrechte zu besitzen. Herr Andreas Schilke handelt unter der Firmierung AS Teehandel Andreas Schilke und dem Ebay-Händlername "as-tee" auf der Handelsplattform ebay. Zudem betreibt Herr Schilke den Onlineshop as-tee.de.
Der Abmahnung liegt eine Rechnung bei, in der eine Nutzungsentschädigung durch die angeblich unberechtigte Verwendung der Bilder nach den Grundsätzen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing gefordert wird.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens des Herrn Andreas Schilke mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von Herrn Andreas Schilke übersandten „Rechnung“ eigentlich um eine Schadensersatzforderung handelt. Auf eine Solche darf keine Mehrwertsteuer erhoben werden.










Kommentare (71)
Thomas
Ich bereite dann eine Klage vor der sie sich anschließen können.
Manuel
Schreiben sie mich nie wieder an und Löschen sie meine Daten(adresse)
Hoffe es ist jetzt geklärt.
Achja noch zu ihrer Frist eine woche ist schon sehr dreist
aber gut egal
Manuel
So nun verlangt er sogar das Porto von mir? ist das Rechtens?
Außerdem wer sagt mir, das der Brief von einem Rechtsanwalt geschickt wurde?
Den Abmahnungen darf nur ein Rechtsanwalt abschicken, es ist kein stempel nichts auf dem Abmahnungsbrief, daher denke ich mir ja doch, mhhh word ist ne tolle sache da kann man schon so einen brief erstellen, vorallem gibt es im inet Muster.
Was denkt ihr?
Manuel
Auch bei mir hat er eine Urheberrechtsverletzung gemeldet.
Will euch mal sagen das andreas scheinbar Blind ist.
Mein Scanf zeigt die 10 Euro Gedenkmünze vorder und rückseite, auf der Linken seite ist bei mir die Europakarte zu sehen und Rechts der Adler. SOOO Aufgepasst Herr Schilke bei ihren Bild ist es genau anders herum. Außerdem ist auf mein Scan ein Weißer Rand auf der Münze (Europakarteseite) zu sehen, bei Ihrem nicht. Da Frage ich mich doch sind sie So Geld geil das sie sogar bei ein eindeutig anderes Bild das Nicht Ihnen Gehört anprangern das es ihres ist????
Sie bekommen von mir 0.-. Ich habe eindeutige Beweiße das das nicht Ihr Bild ist und sie nicht der Urheber sind. Leutz will euch damit klar machen das ihr genau drauf achten sollten wie eure Bilder und seine Bilder aussehen.
Seine Page findet ihr ganz leicht unter google da sind die gesamten Bilder zu sehen von ihm, vorsicht nicht Kopieren xDDD.
Herr Schilke, ich appeliere an Ihren Gesunden Menschen verstand
HÖREN SIE AUF ARMEN LEUTEN IHR GELD AUS DER TASCHE ZU ZIEHEN
bei richtigen Urheberrechtsverletzungen hab ich verständniss, aber nicht die höhe der Summe die der Verletzter an sie zahlen muss.
Naja ich hab mein Scan gespeichert als beweiß.
Ich hoffe wir belassen es dabei.
Sonetta
Auch ich bin in die Falle getappt für die Verwendung eines Bildausschnittes.
Wie soll ich mcih verhalten?
heinz
bekommen.
St.
Naja, die Hauptsache ist, dass die RA-Zunft (nichts gegen Einzelne !) weiters beschäftigt bleibt...
egal
will anonym bleiben
Wie gehe ich am besten mit einer Abmahnung von Andreas Schilke um?
Gleich zum Anwalt?
Sonnenschein
Vorallem was ist wenn man ein Foto bei einem anderen Kopiert und der keine Angaben gemacht hat über eigentum oder so...
TorstenRichter2
Um welche Äußerungen handelt es sich denn die Sie dazu veranlassen Ihre Rechte immer weiter auszuschöpfen ? Sie denken doch eh auf der "sicheren Seite" zu sein. Ich habe einige Postings von Ihnen aus vergangenen Jahren im Münzenforum gelesen wo Sie auch schon der Meinung waren das die Bilderdiebe bestraft gehören. Also nichts neues. Aber evtl. kommt es auch mal anders als Sie denken und ggfs lebt es sich dann von diesem "Zubrot" nicht mehr. Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag, Herr Schilke.
Bundesbank
http://www.eu-info.de/euro-waehrungsunion/euro-muenzen/5081/
caro
RA Frank Weiß
In Ihrem (Abmahn)- Schreiben vom 09.11.2009 heißt es wörtlich:
"Ich fordere Sie daher auf, diesen Beitrag bis Heute, Montag 09.11.2009, 12.00 Uhr zu löschen. Anderweitig werde ich umgehend mittels einstweiliger Verfügung gegen Sie vorgehen."
Und das soll keine Abmahnung sein? Auch wenn sie "nur" die Löschung des ganzen (!!) Beitrags verlangt haben, bleibt es eine Abmahnung.
Zudem schließt das Schreiben ist mit "Andreas Schilke".
Andreas Schilke
Nach Rücksprache mit meinem RA habe ich mich aber grundsätzlich für ein anderes Vorgehen entschieden. Davon verspreche ich mir für die Zukunft einen wesentlich besseren Effekt.
RA Frank Weiß
Dem Verlangen des Herrn Andreas Schilke sind wir selbstverständlich nicht nachgekommen.
Insofern verblüfft die Aussage des Herrn Schilke
Auf Anraten meines Anwaltes werde ich gegen Ihren Beitrag nicht vorgehen
doch sehr.
Andreas Schilke
Selbstverständlich steht Ihnen das Recht der freien Meinungsäußerung zu. Dieses gilt nach Auskunft meines Rechtsanwaltes leider auch für die durch Sie verbreitete und auch problemlos nachzuweisende Unwahrheit.
Hätten Sie sich die anderen Beiträge in dem Forum, insbesondere einen meiner Beiträge vom 29.09.2009, gerichtet an RA Weiß, ordentlich durchgelesen hätten Sie wissen müssen, dass Ihr unterschwelliger Vorwurf der Steuerhinterziehung jeglicher Grundlage entbehrt.
Noch mal mein ausdrücklicher Hinweis: bei Ihrer Falschdarstellung geht es nicht um eine Meinung oder das Thema Finanzamt sondern um einen Fakt.
Auf Anraten meines Anwaltes werde ich gegen Ihren Beitrag nicht vorgehen, auch wenn ich persönlich die Rechtslage in Bezug auf Ihre unrichtige Darstellung anders sehe.
In der Vergangenheit habe ich stets Rücksicht auf die Urheberrechtsverletzer genommen. Dabei habe ich zur Kostenersparnis die Abmahnung selber ausgesprochen, manchmal habe ich die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen reduziert oder die Abmahnung sogar ganz zurückgenommen. Auch habe ich die mir zustehenden Rechte nur ansatzweise wahrgenommen. Allerdings sind es die Äußerungen wie von Ihnen oder Herrn Richter die mich dazu bewegen, meine Rechte immer weiter auszuschöpfen.
Aktuell überlege ich mir, künftig jegliches Entgegenkommen gegenüber Urheberrechtsverletzern explizit unter Hinweis auch auf Ihren Beitrag nebst Zitat und Link kategorisch abzulehnen.
Eigentlich war Ihre Urheberrechtsverletzung für mich nach Eingang Ihrer Zahlung abgeschlossen, auch wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass ich nun ebenfalls die mir zustehenden Rechte genau nach dem Buchstaben der Rechtsprechung und dem Gesetz in vollem Umfang ausschöpfen werde.
Frank Kötz
TorstenRichter2
RA Frank Weiß
RA Frank Weiß
Herr Andreas Schilke mahnt hierbei zuerst selbst ab, droht aber mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Weiter fordert Herr Andreas Schilke für die Verwendung eines Bildes für wenige Tage im Zusammenhang mit einer privaten Auktion auf der Handelsplattform ebay einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 300 EUR. Hinzu kommt noch eine Pauschale für angebliche Aufwendungen in Höhe von 20 EUR.
In keinem Fall sollte die von Herrn Andreas Schilke mit seinem Schreiben übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen unterzeichnet werden!
Schilkes böser Bilderdieb :-
Bei mir ging es auch um einige wenige Münzen aus meinem Privatbesitz, deren Verkauf ein wenig Kleingeld flüssig machen sollten.
Ich bin gespannt, welches Ergebnis mir mein Anwalt in den nächsten Wochen präsentiert. Ich habe keine Lust mehr, selbst nochmal mit Hr. Schilke zu konferieren.
egal
Es geht nicht darum ob Rechtsanwälte neue Klienten suchen, sondern um Abzocker die eine Gesetzeslücke endeckt haben und diese schamlos ausnützen. Bis zu 100 Abgezockte p. M. ergibt sagen wir mal rund 20.000 Euro p.M. Wenn man von Münzen nicht leben kann muß man sich eine andere Einnahmequelle suchen. Was liegt nahe als die Münzenbilder über eine Homepage mit Suchoptimierer an die erste Stelle von google zu bringen. Weiters werden diverse Münzen sehr lange und mit überhöhten Preisen auf ebay angeboten. Kauft zu diesen Preisen sowieso keiner. Das ist auch nicht das Ziel, sondern der Bilderklau ist das Geschäft.
Fonseca
Torsten Richter2
- ist die Höhe der Forderung angemessen oder willkürlich
- enthält die Forderung Formfehler
- ist der Urheber zu einer Sorgfalt verpflichtet, indem er seine Werke kennzeichnet oder kann der Streitwert gemindert werden wegen Fahrlässigkeit (in meinem Fall gehe ich sogar von Vorsatz aus) - (wenn ich mein Auto auf der Strasse nicht abschliesse und es wird geklaut trage ich zumindest eine Mitschuld)
und noch einige Dinge wo ich mich aber bedeckt halten möchte.
Ich will damit nur meinen das ein Anwalt helfen kann, sei es auch nur zur Schadensbegrenzung. Im übrigen kann auch u.U. der Verbraucherschutz beratend helfen wo ich gestern vorstellig war.
Torsten Richter2
Torsten Richter2
Fonseca
Andreas Schilke
Schließlich habe ich eine Menge Kopien für die Klageschrift gegen Frau K. zu fertigen.
Torsten Richter2
RA Frank Weiß
Gerne verspreche ich Ihnen, Sie künftig nicht mehr ansprechen oder zu etwas aufzufordern und ebenfalls nicht mehr mit Informationen zu versorgen. Das schließt auch ein, dass ich Sie auch außerhalb dieser Postings künftig -wie bereits dreimal gut meinend geschehen- nicht mehr auf sachliche Fehler in diesem Thread telefonisch oder per Email hinweisen werde.
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie jede Menge Zeit haben, um diesen "Blog" von morgens bis abends zu verfolgen und mit Beiträgen zu versorgen; bei mir ist das leider nicht so.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Weiß
Andreas Schilke
Unabhängig von Ihrem Hinweis zur MWSt hatte ich da bereits eine verbindliche Anfrage an mein Finanzamt gestellt, welche dann entsprechend beauskunftet wurde. Bis dahin lag mir [B]schriftlich[/B] eine andere Auskunft des FA vor. Und seitdem mir das aktuelle Urteil des zuständigen Gerichts vorliegt weis ich, dass meine Schadensersatzberechnung falsch ist. Künftig wird es halt wieder etwas teurer.
Selbstverständlich erkenne ich an, dass hier [B]jeder[/B] der will diskutieren kann. Gerne verspreche ich Ihnen, Sie künftig nicht mehr ansprechen oder zu etwas aufzufordern und ebenfalls nicht mehr mit Informationen zu versorgen. Das schließt auch ein, dass ich [B]Sie[/B] auch außerhalb dieser Postings künftig -wie bereits dreimal gut meinend geschehen- nicht mehr auf sachliche Fehler in diesem Thread [B]telefonisch[/B] oder per [B]Email[/B] hinweisen werde.
Torsten Richter2
Fonseca
P.s.an Andreas Schilke---einfach ab jetzt 40.000 Bilder ins Netz setzten,so kann dann der entgangene
Gewinn kompensiert werden!!!!
RA Frank Weiß
Offensichtlich verkennen Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Seite mit Kommentarfunktion handelt, die die Möglichkeit bietet, dass jeder der will hier diskutieren kann; oder auch nicht. Ich bin es allmählich leid, mich ständig von Ihnen zur Stellungnahme auffordern zu lassen um Ihnen wohl möglich noch zu sagen, wo die Schwachstellen Ihrer Abmahnungen liegen. Eine Solche haben wir Ihnen bereits mitgeteilt um die Abgemahnten vor "Zuvielzahlungen" zu schützen:
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von Herrn Andreas Schilke übersandten „Rechnung” eigentlich um eine Schadensersatzforderung handelt. Auf eine Solche darf keine Mehrwertsteuer erhoben werden.
Aus der anwaltlichen Praxis kann ich Ihnen zudem sagen, dass Sie sich mit den von Ihnen eingeforderten Schadensersatzzahlungen nicht so sicher sein sollten. Viele Gerichte beurteilen diesen Schadensersatz bei derartigen Verletzungshandlungen deutlich niedriger. Bevor Sie mich jetzt nach entsprechenden Urteilen fragen, teile ich Ihnen mit, dass ich Ihnen diese -einschließlich der Begründung- nicht nennen werde; ich denke Sie wissen warum und haben sicherlich dafür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Weiß
Fonseca
Gestehen sie sich doch einfach ein---das sie diesem urteil nix entgegenzusetzen haben!!!!
Sie verdienen doch trotzdem noch genug----desweiteren muss ich keine Klage abwarten--denn ich kann lesen!!--------OLG Brandenburg, Urt. v. 03.02.2009 ”“ 6 U 58/08 ------
Sabine
hört hört; hier spricht der geistige Urvater des deutschen Urheberrechts!!
Andreas Schilke
Fonseca
Andreas Schilke
Zu dem Thema ist meines Erachtens genug geschrieben. Warten wir doch einfach den Ausgang meiner Klagen ab,
Fonseca
P.s. Auch grosse G........, haben mal klein angefangen!
Fonseca
Fonseca
Aber Herr Schilke---Respektieren Sie die deutsche Rechtssprechung...
Andreas Schilke
Ich weis jetzt nun nicht, ob auch Sie zu dem Personenkreis gehören, die ich wegen einer zu meinen Lasten begangenen Urheberrechtsverletzung abmahnen musste. Wenn dem so ist, werden Sie -falls noch nicht geschehen- in den nächsten Tagen automatisch eine Kopie des Urteils erhalten.
Fonseca
Fonseca
Und sie werden jeden Prozess verlieren!freundlicher gruss Fonseca
Fonseca
OLG Brandenburg, Urt. v. 03.02.2009 ”“ 6 U 58/08
Einfach nachlesen Herr Schilke!!!!
RA Frank Weiß
In keinem Fall sollte die von Herrn Andreas Schilke mit seinem Schreiben übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen unterzeichnet werden!
Andreas Schilke
[B]ABER:[/B]
Da mir die Rechtsprechung des nach §32 ZPO zuständigen Gerichts bekannt ist und ich nur den Betrag einklage, was mir das Gericht auch zusprechen wird (z. B. reduzierter Auslagenbetrag), werden die Kosten zu 100% dem Beklagten auferlegt (Prozess + RA). In der Summe dürften das so etwa 600,00 - 700,00 Euro sein. Ich weis nicht, ob das aus Sicht des Beklagten so gewollt ist.
Noch einmal: ein Urteil, aus dem sich der Betrag bzw. die Berechnung ergibt, liegen dem hier schreibenden Herrn Richter als auch dem blogbetreibenden Anwalt vor. Auch genau in dem diesem Urteil zu Grunde liegenden Falle hatte der Beklagte nur eine Teilzahlung geleistet.
Fonseca
Deshalb mein Tipp --die Unterlassung unterschreiben---und das wars!!!Soll doch ein Gericht über die Höhe entscheiden!!!!!Hier liegt dann endlich einmal das Prozessrisiko bei ihm!!
Ansonsten nach durchschau gewisser Foren---kann man hier(meiner Meinung nach) von einem "gewerbsmässigen" Abmahner sprechen!
Torsten Richter2
Es ist nicht das erste und letzte Mal das Gerichte mal so und mal so entscheiden - schaun wir mal. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Beste Grüße, Torsten Richter
Andreas Schilke
Ein Fortschritt ist zumindest, dass Herr Richter offenbar in den letzten Tagen erkennen musste, dass er komplett falsch liegt mit seiner Einschätzung. Vorher hatte er zu einigen Dingen eine andere Auffassung. Falsch liegt Herr Richter auch mit dem Logo-Hinweis. Ohne dass ich mir jetzt die Unterlagen zur Hand nehme bin ich mir zu 99,99 % sicher, dass in den Bildern ein Logo enthalten ist. Die Bilder sind nicht "besorgt" oder "oder lässt fertigen" sondern selbst hergestellt.
Dem Blogbetreiber liegt ein aktuelles Urteil des nach §32 ZPO zuständigen Gerichts vor - ebenso wie dem Urheberrechtsverletzer in diesem Fall. Genau auf dieser Basis wird von meinem Anwalt eine Klage eingereicht.
Bezüglich einer zwischen den Zeilen stehenden Vorwurfs der Rechtsmissbräuchlichkeit verweise ich auf das Urteil des OLG Hamburg vom 25.07.2008, Az. 5 U 52/07. Rechtsmissbräuchlich ist demnach nur die mutwillige Generierung von Kosten. Kosten habe ich bislang noch gar nicht geltend gemacht sondern im Gegenteil durch die selbstgeschriebene Abmahnung sogar verhindert.
Wie schon am 01.09.2009 geschrieben: Respektieren Sie das Eigentum Anderer.
Zum Rest verweise ich auf meinen bereits von Herrn Richter zitierten Beitrag vom 01.09.2009.
Torsten Richter2
Vielen Dank und einen schönen Tag, Torsten Richter
[Anm. d. Red.: Wir bedanken uns für Ihren Beitrag - haben uns jedoch erlaubt, die angegebene E-Mail-Adresse zu entfernen. Sinn dieses Blogs ist die Konzentration der Verfahren an einer einheitlichen Stelle. Dieser Sinn würde unterlaufen, wenn hier jeder "sein eigenes Süppchen" kocht. Wir bitten um Verständnis und sind natürlich gern dazu bereit, die Kontakte zu vermitteln.]
Fonseca
Aber wenn mann wegen zwei Bildern ,die man z.b. als Privatmann bei Ebay eingestellt hat über 300 Euro bezahlen soll---dann ist das auch "xxx" (Dieser Beitrag wurde moderiert; siehe Blogregeln)!!Lizensgebühren in der Grössenordnung bewegen sich bei 20 Euro pro Bild(RICHTWERT)
Andreas Schilke
vielen Dank für die Übersendung der Unterlassungserklärung, auch wenn mir diese ein paar viele Wenns und Abers enthält.
Sollten irgendwelche Probleme auftreten, werde ich bevor ich Schritte einleite auf Sie zukommen. Das sage ich Ihnen fest zu.
RA Frank Weiß
Herr Andreas Schilke mahnt hierbei zuerst selbst ab, droht aber mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Weiter fordert Herr Andreas Schilke für die Verwendung eines Bildes für wenige Tage im Zusammenhang mit einer privaten Auktion auf der Handelsplattform ebay einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 300 EUR. Hinzu kommt noch eine Pauschale für angebliche Aufwendungen in Höhe von 20 EUR.
In keinem Fall sollte die von Herrn Andreas Schilke mit seinem Schreiben übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen unterzeichnet werden!
RA Frank Weiß
Wenn man schon Bilder ins Internet ( Ebay ) setzt und auf seine Copyrightrechte anspruch nimmt, sollte man zuerst das Copyrightzeichen mit ins Bild einsetzen und zum Zweiten, hat der gute Mann sich eigentlich die Rechte bei den einzelnen Firmen geholt um, diese Bilder ins Internet setzen zu dürfen und diese dann mit seinen Copyrightrechte zuversehen?
Klarstellend: Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht zumeist nicht!
Peter Heinz
Andreas Schilke
[url] http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung-urheberrecht.html[/url]
Hier finden Sie viele Informationen!!!
Andreas Schilke
Etwa im Jahre 2004 begann ich mich darüber zu ärgern, dass meine Bilder mit stetig wachsender Häufigkeit von Fremden ungefragt genutzt werden, während z. B. Hersteller von Katalogen oder Münzverwaltungssoftware dafür bezahlen mussten.
Damals beobachtete ich den Bilderklau bei eBay ganz genau. Innerhalb von 3 Monaten schrieb ich insgesamt 29 Verkäufer bei eBay an, die meine Bilder geklaut hatten und bat darum, das Verwenden meiner Bilder im Internet künftig zu unterlassen. Das Resultat:
- a) 1 Nutzer beendete sein Angebot umgehend ohne sich zu melden
- b) 1 Nutzer fragte, was ich denn wolle
- c) 2 Nutzer entschuldigten sich, ließen aber das Angebot weiter laufen
- d) 3 Nutzer meinten, das würde mich gar nichts angehen
- e) 4 Nutzer beschimpften mich
- f) 18 Nutzer antworteten gar nicht
Aber jetzt der Hammer:
1 Nutzer von c) und 4 Nutzer von f) verwendeten beim Wiedereinstellen nach Nichtverkauf weiter meine Bilder. Außerdem verwendeten 2 Nutzer von d), 2 Nutzer von e) und 10 Nutzer von f) in anderen Angeboten (NACH MEINER EMAIL!!!) andere meiner Bilder für ihre weiteren Angebote.
Damals bin ich zur Einsicht gelangt, dass gute Worte und Bitten nichts nutzen. Seitdem gehe ich auch unter Einschaltung der Gerichte gegen diese Straftäter vor und verlange die mir gesetzlich zustehende Schadensersatzzahlung für das entgangene Nutzungsentgeld und die Unterlassungserklärung. Wer dafür kein Verständnis hat, dem kann ich auch nicht mehr helfen. Da ärgert es mich eigentlich nur noch, dass ich dem Bilderdieb zusätzliche Kosten erspart habe. Statt mir die Mühe der eigenen Bearbeitung zu machen wäre es in diesen Fällen besser gewesen, die Angelegenheit direkt an einen Anwalt abzugeben.
In 2007 hat Jemand seinen KOMPLETTEN INTERNETAUFTRITT fast ausschließlich auf meinen Bildern begründet. Es waren insgesamt 169 Bilder, davon wurde etwa die Hälfte abgemahnt. Das Beste: von Beruf war diese Person Netzwerkadministrator bei einem öffentlichen Arbeitgeber. Er gab zu dass ihm bekannt war, dass die Verwendung fremder Bilder verboten ist, dachte aber, er würde nicht erwischt.
Ich sehe nicht ein, dass ich eine 75-Stunden-Woche habe und regelmäßig am Wochenende und im Urlaub arbeite, während Andere es sich leicht machen bzw. einfach zu faul sind und dann meine Bilder klauen. Dieses Verhalten akzeptiere ich nicht. Ein häufiges Argument ist im Übrigen auch, man wäre nicht in der Lage gewesen, aufgrund der spiegelnden Münzoberflächen ein gutes Bild herzustellen und hätte dann einfach auf meine Ressourcen zurück gegriffen.
Zum Thema "einmaliges Vergehen": es gibt Leute, die trotz bereits abgegebener Unterlassungserklärung und Zahlung sich wieder an meinen Bildern vergriffen haben, in einem Fall dasselbe Bild, in 2 Fällen andere Bilder. Und ganz aktuell wieder Jemand, der am 19.08.2009 meine Abmahnung erhalten hat (nachweislich per Rückschein Annahme quitiert am 20.08.2009!!!) und das abgemahnte Bild am 22.08.2009 wieder bei eBay verwendet hat.
Inzwischen freue ich mich ein Mittel gefunden zu haben, gegen die Leute, die sich an meinem Eigentum vergreifen, vorgehen zu können. Das hilft nur Eines: respektieren Sie das Eigentum Anderer.
Allein die Tatsache, dass Sie sich hinter einem Pseudonym verstecken, zeigt mir, dass auch Sie absolut uneinsichtig sind.
herbi
Andreas Schilke
Sofern es sich um das Bild BRD 10 Euro 2002 vz-st Museumsinsel handelt: Jemand -wer auch immer- hat aus meinem Originalbild die Vorder- und die Rückseite des Münzbildes ausgeschnitten, vertauscht und auf weißem Hintergrund neu zusammengesetzt. Trotzdem ist mein Logo weiter vorhanden. Unabhängig davon hat die Münze mehrere Bildfehler, die beim Vergleich des Originals mit der Reproduktion auch noch vorhanden sind. Meine Urheberrechte geltend machen darf ich allerdings nur an meinem Originalbild.
RA Frank Weiß
Wir raten dringend davon ab, die seitens des Herrn Andreas Schilke vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterzeichnen.
Andreas Schilke
Eigenartiger Weise ist Ihr Angebot ja mit mehreren rechtlichen Hinweisen versehen. Aber über das Urheberrecht wollen Sie nocht nichts gehört haben?
Noch ein Hinweis: das was Sie bei eBay handeln (1122 eingestellte Artikel in 90 Tagen, davon 525 verkauft, dieselben Artikel teilweise mehrfach verkauft, Umsatzerlöse von 1936,56 Euro generiert) deutet zumindest ansatzweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Das bietet u. U. Ansätze für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen Dritter bzgl. ordinärer Verbraucherrechte. Mich interssiert aber nur die Beachtung meiner Urheberrechte.
RA Frank Weiß
Herr Andreas Schilke mahnt hierbei zuerst selbst ab, droht aber mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Weiter fordert Herr Andreas Schilke für die Verwendung eines Bildes für wenige Tage im Zusammenhang mit einer privaten Auktion auf der Handelsplattform ebay einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 450 EUR. Hinzu kommt noch eine Pauschale für angebliche Aufwendungen in Höhe von 20 EUR.
In keinem Fall sollte die von Herrn Andreas Schilke mit seinem Schreiben übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen unterzeichnet werden!
RA Alexander F. Bräuer
Ob die Abmahnung berechtigt ist, wird Ihnen letztlich nur ein "Fachmann" nach deren Überprüfung mitteilen können.
Grundsätzlich sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen zur Vermeidung weiterer Kosten und Nachteile aber ernst nehmen.
Weiteres können und dürfen wir Ihnen aus vielerlei rechtlichen Gründen hier nicht mitteilen und bitten um Verständnis.
miki
was soll ich tun???ist das alles rechtens und ist die summe gerrechtfertigt???
Danke für die Tipps
RA Frank Weiß
Herr Andreas Schilke mahnt hierbei zuerst selbst ab, droht aber mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Weiter fordert Herr Andreas Schilke für die Verwendung eines Bildes für wenige Tage im Zusammenhang mit einer privaten Auktion auf der Handelsplattform ebay einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 270 EUR. Hinzu kommt noch eine Pauschale für angebliche Aufwendungen in Höhe von 20 EUR.
In keinem Fall sollte die von Herrn Andreas Schilke mit seinem Schreiben übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen unterzeichnet werden!
da
RA Frank Weiß
Herr Andreas Schilke mahnt hierbei zuerst selbst ab, droht aber mit der Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Weiter fordert Herr Andreas Schilke für die Verwendung eines Bildes für wenige Tage im Zusammenhang mit einer privaten Auktion auf der Handelsplattform ebay einen Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 300 EUR. Hinzu kommt noch eine Pauschale für angebliche Aufwendungen.
Offensichtlich konnten wir auch Herrn Andreas Schilke in unserem Blog begrüßen. Denn in der aktuellen Rechnung führt Herr Andreas Schilke die Umsatzteuer nicht mehr auf.
der Rächer