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AG Ratingen Beseitigungsanspruch eigener Beiträge aus Forum

Löschungsansprüche gegen Forenbetreiber in Bezug auf eigene Beiträge


Jeder kennt das: Man ist auf der Suche nach einer bestimmten Thematik im Internet unterwegs und stolpert beinahe zwangsläufig über ein Forum. Zu jedem beliebigen Thema kann man heutzutage im Internet viele verschiedene Foren finden, in denen jeder die Möglichkeit hat, seinen persönlichen Erfahrungsbericht abzugeben oder zumindest seinen Beitrag zum Thema zu leisten.

Man unterhält sich mit anderen Forenmitgliedern, gibt Ratschläge, äußert sich und oft werden einem die Folgen erst viel später bewusst.

Was passiert beispielsweise, wenn man seinen eigenen Namen in eine Suchmaschine eintippt? Man erhält Informationen zu jedem einzelnen Beitrag, den man irgendwann einmal in einem Forum geschrieben hat.

Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 486/10) hatte im Juni 2011 einen solchen Fall zu entscheiden. Der Kläger war mit seinem persönlichen Nutzernamen in einem Internetforum registriert und hat dort über einen langen Zeitraum über 1.000 Beiträge verfasst. Nachdem er veranlasst hatte, seinen Account zu löschen wollte er auch die seinerzeit von ihm verfassten Beiträge aus dem Forum entfernen lassen. Dies jedoch lehnte der Betreiber des Forums - die Beklagte - ab.

Bei der Registrierung wurde der Kläger allerdings bereits darauf hingewiesen, dass zwar ein Anspruch auf Löschung der persönlichen Daten besteht, nicht aber auf Löschung der Beiträge.

Der Kläger versuchte den Beseitigungsanspruch über das Urheberrecht zu begründen, aber auch der Versuch schlug fehl. Der Kläger hätte für jeden seiner über 1.000 Forenbeiträge erklären müssen, inwieweit überhaupt ein Werk, welches dem Urheberrechtsschutz unterfiel, vorliege. Das konnte der Kläger allerdings nicht.

Auch auf das Datenschutzrecht konnte sich der Kläger letztlich nicht berufen, da unstreitig alle Beiträge, die persönliche Daten enthielten, von der Beklagten entfernt worden waren.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das Internet, welches nur dazu einlädt, sein Recht auf freie Meinungsäußerung voll auszukosten, ist oft mit Vorsicht zu genießen.

Die Spuren, die ein jeder von uns bewusst oder unbewusst im Internet hinterlässt, sind oft selbst für Laien detailliert nachvollziehbar.

Gerade bei der Nutzung von Internetforen ist es - wie auch dieses Urteil beweist - von großer Wichtigkeit, das Kleingedruckte zu lesen. Man sollte sich vor jedem kleinen Beitrag fragen: Möchte ich eigentlich, dass das auch viel später noch mir zuzuordnen und im Internet von Jedermann auffindbar ist?

Der Schutz der Privatsphäre obliegt jedem Nutzer zunächst selbst. Im Internet kann man sich nicht darauf verlassen, nur auf seriöse Anbieter zu stoßen. Die Anonymität, die das World Wide Web vorgaukelt, ist nur scheinbar vorhanden.

Auch unser Kläger musste letztlich einsehen, dass er dem Handling der Beklagten vor Nutzung des Forums zugestimmt hatte.

Gerade wenn es einem in den Fingern juckt, endlich loslegen zu können, sollte man bei jeder Registrierung noch einmal genau nachschauen, was für die Nachwelt zu lesen bleibt, auch wenn man meint, man hätte sich und seine Daten löschen lassen.


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