• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Haftung Eltern Filesharing

Muster / Vorlage Belehrung des Kindes über Gefahren des Filesharing – Haftung der Eltern


Ca. 700.000 Filesharing-Abmahnungen werden in Deutschland jährlich durch die Rechteinhaber ausgesprochen. Ende des Jahres 2011 ließ die „Abmahn-Kanzlei“ Urmann & Collegen mit Sitz in Regensburg verkünden, dass sie Forderungen über 90 Millionen Euro aus Filesharing-Abmahnungen an Inkassounternehmen u.ä. versteigere. Das Amtsgericht München warnte im November 2011 in einer Pressemitteilung vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Zu diesem Zeitpunkt wären bereits über 1.400 Klagen anhängig, weitere wären angekündigt, so das AG München im Jahr 2011.

Allzu oft sind die Empfänger von urheberrechtlichen (Filesharing-) Abmahnungen völlig ratlos, wie es zu dem vorgeworfenen Verstoß gekommen sein soll. Dies bis zu dem Zeitpunkt an dem das Kind eingesteht sogenannte Tauschbörsen zu nutzen oder entsprechende Spuren auf dem vom Kind genutzten Computer gefunden werden. Dann ist es allerdings bereits zu spät. Die Abmahnung liegt auf dem Tisch, Anwaltskosten und Schadensersatzbeträge von bis zu mehreren tausend Euro drohen.

Beinahe täglich werden wir mit der Situation konfrontiert, dass der eigentliche „Täter“ ein minderjähriger Familienangehöriger war, der über den Anschluss der Eltern entsprechende Down- und Uploads getätigt hat.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15.11.2012 (Aktenzeichen I ZR 74/12 – Morpheus) entschieden hat, müssen Eltern für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben.

Im äußersten Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss diese Belehrung vor Gericht bewiesen werden. Die von uns verfasste Belehrung kann helfen, im Notfall diesen Beweis zu führen und so viel Geld zu sparen. Zudem werden durch die Unterschrift des Kindes diesem unserer Ansicht nach die Tragweite und die Gefahren verdeutlicht. Das von uns entworfene Muster stellt keinen Vertrag dar! Die kostenlose Vorlage soll lediglich der Beweisführung dienen!

Wie hat jedoch eine solche Belehrung auszusehen? Ein Muster einer solchen Belehrung haben wir Ihnen nachstehend zusammengestellt. Eltern können sich diese Belehrung kostenlos herunterladen. Weitere Erklärungen zu der Vorlage, die natürlich dem Alter des Kindes angepasst werden kann, sind ebenfalls in dem Muster enthalten.

Wir möchten betonen, dass die Nutzung von Tauschbörsenprogrammen grundsätzlich nicht illegal ist und sicherlich auch seine Berechtigung hat – dies jedoch nur solange keine urheberrechtlich geschützten Dateien ohne entsprechende Berechtigung getauscht werden.

Umfassende FAQ zu Filesharing-Abmahnungen haben wir Ihnen ebenfalls zusammengestellt.

Download:
Die Belehrung können Sie entweder auf unserer Facebook-Seite oder hier rechts unter "Datei Anhänge" herunterladen.


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland