Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsangabe bei eBay-Angebot

Sichert ein Fahrzeughalter beim Verkauf seines Gebrauchtwagens eine besondere Eigenschaft zu, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Fahrzeug diese Eigenschaft fehlt. Wird ein Gebrauchtwagen über das Internet (hier eBay) angeboten, ergibt sich die Beschaffenheitsangabe aus dem Inhalt der Angebotsseite. Wird der Wagen dort als "scheckheftgepflegt" angeboten, kommt der Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zu diesen Bedingungen zustande. Ob ein Pkw scheckheftgepflegt ist, ist ein nicht unerhebliches Entscheidungsmerkmal für den Käufer. Erweist sich die Zusage als unzutreffend, muss der Käufer den Vertrag nicht erfüllen.

 

Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011

7 U 179/10

JurPC Web-Dok. 137/2011

Sozial

Facebook
Twitter
Google +
RSS

Abmahnung

Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Urheberrecht
Filesharing

Aktuell

Gewerblicher Rechtsschutz
Arbeitsrecht
Erbrecht
Mietrecht

Über uns

Kontakt
Anfahrt
Datenschutz
Formulare