eBay haftet nicht für Markenrechtsverletzung

Internethändler wollen oft die Zugriffszahlen für ihre Angebote erhöhen, indem sie in die Artikelbeschreibung Namen von bekannten Herstellern einbinden, obwohl die angebotene Ware von weniger bekannten Herstellern stammt. Vergeblich versuchen es die Markeninhaber dann meist, nicht nur den Händler, sondern auch den Inhaber des Internetmarktplatzes wegen einer Rechtsverletzung in Haftung zu nehmen.

Die Auktionsplattform eBay ist jedoch laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht verpflichtet, alle Verkaufsangebote, welche Marken eines Markeninhabers nennen, einer Kontrolle mit der Frage zu unterziehen, ob es sich um von den Namen abweichende "ähnliche" Produkte handelt.

Urteil des BGH vom 22.07.2010

I ZR 139/08

GRUR 2011, 152

K&R 2011, 117

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Neueste Kommentare

Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...