eBay haftet nicht für Markenrechtsverletzung
Internethändler wollen oft die Zugriffszahlen für ihre Angebote erhöhen, indem sie in die Artikelbeschreibung Namen von bekannten Herstellern einbinden, obwohl die angebotene Ware von weniger bekannten Herstellern stammt. Vergeblich versuchen es die Markeninhaber dann meist, nicht nur den Händler, sondern auch den Inhaber des Internetmarktplatzes wegen einer Rechtsverletzung in Haftung zu nehmen.
Die Auktionsplattform eBay ist jedoch laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht verpflichtet, alle Verkaufsangebote, welche Marken eines Markeninhabers nennen, einer Kontrolle mit der Frage zu unterziehen, ob es sich um von den Namen abweichende "ähnliche" Produkte handelt.
Urteil des BGH vom 22.07.2010
I ZR 139/08
GRUR 2011, 152
K&R 2011, 117









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