Abzocke durch Partnervermittlung / Partnerbörsen / Dating-Agenturen

Die Sehnsucht von alleinstehenden Frauen und Männern, den richtigen Partner für das Leben zu finden, hat sich für die Betreiber von Singleagenturen, Partnervermittlungen, Hochzeitsagenturen und Singlebörsen zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt.

Unter den zahlreichen vertrauensvollen Anbietern unterschiedlicher Partnervermittlungen finden sich jedoch leider ebenso Unternehmen, die alles andere verfolgen, als ihren Kunden einen Lebenspartner zu vermitteln: Es stehen äußerst hohe Vermittlungskosten, Provisionen oder Vertragskosten im Vordergrund, zu deren Zahlung sich der arglose und unbedarfte Single durch Unterschriften oder den Abschluß von Online-Verträgen verpflichtet hat.

Das Ausmaß dieser Arglosigkeit wird in diesen Fällen leider auch erst dann ersichtlich, wenn die Rechnung ins Hause flattert und der/die Alleinstehende dann schockiert zur Kenntnis nehmen muß, daß ein Vertrag abgeschlossen worden ist, aus dem es (vermeintlich) keinen Ausweg mehr gibt und der zugunsten der Partnervermittlungen Zahlungspflichten von zum Teil mehreren tausend Euro vorsieht. Wenn hierbei Beträge von 8.800,00 EUR oder gar 9.500,00 EUR gefordert werden, stellen sich mitunter natürlich auch existentielle Fragen.

Diesen angeblich berechtigten Forderungen gehen unterschiedlichen Formen der „Bauernfängerei“ voraus – so kann die Abzocke beispielsweise mit einem Haustürbesuch, einen Angebot im Internet oder in Zeitungen und Anzeigenblättchen oder durch SMS-Dienste einen Anfang finden. Zunächst einmal scheinen die entsprechenden Angebote für die bzw. den Suchenden vielversprechend: Die Hoffnung, die bildschöne, intelligente, aufgeschlossene und familienliebende „Anna“ oder den wohlhabenden, smarten, sportlichen sowie vielseitig interessierten „Tom“ endlich persönlich kennenzulernen, scheint zum Greifen nahe, ein Traum ginge damit unkompliziert und vor allem auch günstig in Erfüllung – man sieht sich quasi schon gemeinsam mit der „besseren Hälfte“ durch das Leben gehen.

Was sich diesen Hoffnungen jedoch anschließen kann, ist das Geschäftsmodell der Abzocker. So wird berichtet, daß es – bevor der langersehnte Lebenspartner kennengelernt werden „darf“ – bspw. zu Hausbesuchen durch Vertreter der Partnervermittlungsagenturen kommt. In mehrstündigen Gesprächen wird der suchende Single manipuliert und gegen Ende des vielversprechenden Gesprächs unter Ausnutzung der Euphorie zur Abgabe von Unterschriften verleitet – dies natürlich aus angeblich rein formalen Gründen.

Die so unterzeichneten Unterlagen werden durch die Vertreter der Partnervermittlungsagenturen eingesteckt und Kopien – wenn überhaupt – erst nach Ablauf sämtlicher Widerrufsfristen und Rücktrittsfristen an den Suchenden übersandt, natürlich mit einer saftigen Rechnung. Da diese unseriösen Unternehmen natürlich wissen, daß der soeben über das Ohr gehauene Single nicht mal eben 9.500,00 € überweisen kann, wird auch gleich das großzügige Angebot unterbreitet, die Kosten in monatlichen Raten zu je 100,00 € abzuzahlen (das Geschäft mit der Liebe ist natürlich menschlich). „Anna“ und „Tom“ bleiben jedoch unnahbar – eine Kontaktvermittlung erfolgt nicht oder völlig unzureichend.

Selbstverständlich sollten derartige Verträge nicht in einer übereilten Aktion unterzeichnet werden. Seriöse Unternehmen legen sämtliche Vertragsbestandteile offen, niemand „zwingt“ Sie zur Unterschrift und die Einräumung einer Bedenkzeit sollte selbstverständlich sein.

Wenn dem nicht so ist und der Vertreter einer Partneragentur gleich im ersten Gespräch Unterschriften von Ihnen verlangt, sollten Sie also hellhörig werden und kritisch hinterfragen, was mit diesen Unterschriften bezweckt wird und welche Auswirkungen sich für Sie daraus ergeben.

Falls Sie jedoch bereits auf die Masche der Abzocker hereingefallen sein sollten und dies erst später merken, ggf. auch erst dann, wenn Rechnungen, Mahnungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen bei Ihnen eingegangen sind, sollten Sie nicht länger zögern und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In vielen Fällen ist die Rechtslage – entgegen der Behauptungen der Partnervermittlungen – eben nicht aussichtslos. Ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht oder zumindest weitere Zahlungen vermieden werden können, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Da jedoch einige Möglichkeiten, gegen die Forderungen anzugehen, auch fristabhängig sind, steht hierbei ebenso der Zeitfaktor im Vordergrund.

Fragen Sie daher rechtzeitig die Anwältin / den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und lassen Ihren Fall somit von einem Fachmann überprüfen. Empfehlenswert ist es dabei natürlich, eine entsprechende Honorarvereinbarung zu treffen, um zumindest insoweit zu wissen, was Sie finanziell erwartet.

Natürlich können Sie sich bei Rückfragen auch gern an uns wenden.




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