Abmahnung Thomas Sommer "4satisfaction-store" durch Kanzlei Frauenheim, Enzmann

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Sommer, Berlin, vertreten durch seine Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll., Coswig, vor. Herr Thomas Sommer handelt auf der Handelsplattform eBay unter dem Ebay-Benutzername "4satisfaction-store".

Mit der Abmahnung lässt Herr Thomas Sommer das Angebot eines Onlinehändlers rügen.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

- Kopfhörer, Audio-Zubehör

betroffen.

Konkret wird beanstandet:

- fehlerhafte Werbung mit Garantien

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Der Streitwert wird mit 10.000 EUR seitens der Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. veranschlagt.

Die durch die Kanzlei des Herrn Thomas Sommer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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