Abmahnung Steuerberater Heinz Janzen

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Steuerberater Heinz Janzen, Bahnhofstraße 17, 31655 Stadthagen, vor.

Mit Abmahnschreiben der unter gleicher Anschrift ansässigen Rechtsanwälte Sebening, Henke, Wötzel, wird der Internetauftritt einer Mitbewerberin beanstandet.

Auffällig bei dieser Abmahnung ist zunächst, daß sich der abmahnende Steuerberater sowie "dessen" Rechtsanwälte offensichtlich nicht nur die Kanzleiräume teilen. Ebenso treten sie unter gleicher Internetpräsenz (rechtsteuern.de) auf und teilen sich einen Briefkopf.

Abmahnt wird die

fehlende Angabe des Handelsregisters und der Registernummer im Impressum einer Internetseite (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG).

StB Heinz Janzen läßt durch seine Rechtsanwälte Sebening, Henke, Wötzel, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Dem Abmahnschreiben liegt eine vorgefertigte "Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung" im Entwurf bei, mit der ein Vertragsstrafeversprechen von 2.500 Euro unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs vereinbart werden soll.

Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR (!!!) anerkannt werden.

Da die vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist, können wir unter keinen Umständen empfehlen, diese ohne vorherige Änderung abzugeben.

 

 

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