Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
- Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
- Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
- Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
- Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
- Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt
0711 - 88 241 006
0711 - 88 241 009
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
- Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
- Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
- Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
- Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Kommentare (3)
RA Alexander F. Bräuer
[url] http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-rechtsanwalt-gereon-sandhage.html[/url]
Wolle
RA Frank Weiß
Abgemahnt werden angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Weiter wird beanstandet, dass auf der Handelsplattform ebay nicht über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, informiert wird, sowie über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss kein Angaben gemacht werden.
Auffallend ist, dass die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR vorsieht, die im Verletzungsfall „unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs” gezahlt werden soll. Diese Formulierung entspricht dem sonst "üblichen" Verzicht auf die sog. Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
Ferner werden Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung in Höhe von 555,60 EUR (Gegenstandswert: 7.500,00 EUR) verlangt.
Wir können in diesem Fall nicht anraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung die seitens der Rechtsanwälte Sandhage der Abmahnung beigefügt wurde, ohne vorherige Modifikation zu unterzeichnen.