Abmahnung FLUPI Discount Limited, Dorota Cofalik-Gudzik, Dortmund, Rechtsanwalt Andreas Gerstel
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der
Firma FLUPI Discount Limited, vertreten durch die Geschäftsführerin Dorota Cofalik-Gudzik, Dortmund, diese vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel, Kamen, vor.
In seinem Abmahnschreiben teilt Rechtsanwalt Gerstel mit, daß die FLUPI Discount Ltd.
Digitale Bilderrahmen, USB-Sticks, MP3, MP4 – Player, Kopfhörer, Spiele in Magnetbaukästen, etc.
zum Verkauf anbiete und dabei unter dem
ebay-Benutzernamen „flupi-discount“
handele.
Mit der Abmahnung beanstandet Rechtsanwalt Andreas Gerstel das ebay-Angebot eines Mitbewerbers der Firma FLUPI Discount Limited. Gerügt wird:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Beginn der Widerrufsfrist und sog. „40-Euro-Klausel“)
- Verwendung zweier inhaltlich voneinander abweichender Widerrufsbelehrungen
- Verkauf von Elektronikgeräten, die nicht nach dem Elektrogesetz (ElektroG) bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert sein sollen
Für die behaupteten Wettbewerbsverstöße setzt Rechtsanwalt Gerstel einen Gegenstandswert von 15.000,00 EUR an und fordert demnach Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (netto).
In dem Abmahnschreiben des RA Gerstel wird ferner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen von „5.100,00 EUR für jeden Fall der auch nicht schuldhaften Zuwiderhandlung“ vorsieht.
Üblicherweise wird bei Verstößen gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung zwar das Verschulden vermutet. Das heißt, daß der Unterlassungsschuldner im Streitfall beweisen muß, daß er nicht schuldhaft gehandelt hat. Es besteht demnach grundsätzlich die Möglichkeit zugunsten des Unterlassungsschuldners, sich bei Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen eines etwaigen Vertragstrafenverfahrens zu exkulpieren - sich also zu entlasten, indem man beweist, daß nicht schuldhaft gehandelt worden ist. Diese Entlastungsmöglichkeit soll durch vorstehende Klausel genommen werden, da damit auch im Falle der nichtschuldhaften Handlung Vertragsstrafenforderungen geltend gemacht werden können. Dem Unterzeichnenden wäre es demnach zunächst einmal nicht möglich, sich auf ein fehlendes Verschulden zu berufen.
Ebenso sollen mit der Unterlassungserklärung die Kosten der Abmahnung in Höhe von 755,80 EUR (Streitwert: 15.000,00 EUR) anerkannt und zum XX.12.2009 fällig gestellt werden.
Letztlich soll Bochum als Gerichtsstand anerkannt werden.
Aufgrund dieser erheblichen Risiken können wir unter keinen Umständen empfehlen, die dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Gerstel beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben. Hierfür wenden Sie sich bitte dringend an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Wettbewerbsrecht.
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