Abmahnung Ali Aydin
Uns liegt eine sowohl urheberrechtliche als auch wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Aydin aus Eschweiler vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum, Köln, wird erklärt, daß Herr Ali Aydin unter dem ebay-Benutzernamen „hightexim“ in großem Umfang
Bekleidung
auf der Handelsplattform ebay verkaufe. Dabei lege er Wert auf einen professionellen Auftritt und gestalte seine Angebote mit erheblichen Aufwand.
Abgemahnt wird ein anderer ebay-Händler wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung von
Fotos,
die Herr Ali Aydin erstellt haben soll und an denen ihm deshalb die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden.
In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht wird mit dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum gerügt:
- fehlende Widerrufsbelehrung
- fehlendes Impressum
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Hiernach sollen einerseits die Urheberrechtsverletzungen sowie die Wettbewerbsverstöße bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unterlassen werden. Andererseits wird darin ein pauschalierter Schadensersatz von 2.500,00 EUR gefordert sowie, für den Fall, daß dieser pauschalierte Schadensersatz abgelehnt wird, Herrn Ali Aydin umfangreiche Auskünfte unter Rechnungslegung über die durch die Verletzungshandlung erzielten Gewinne zu erteilen.
Ferner wird der Abgemahnte zur Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 1.286,20 EUR (Streitwert: 42.250,00 EUR) aufgefordert.
Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt ist und geht erheblich über das erforderliche Maß hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden.
Hierfür wenden Sie sich bitte dringend an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.










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