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Wikipedia muss keine Einträge löschen, die "ungenau", aber nicht ehrverletzend sind


Wikipedia muss keine Einträge löschen, die "ungenau", aber nicht ehrverletzend sind

Wikipedia ist nicht dazu verpflichtet, jeden Eintrag sofort zu löschen, sobald dieser "Ungenauigkeiten" beinhaltet. Um das postmortale Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen zu verletzen, muss der Eintrag nicht nur ungenau sein, sondern dadurch ein "verzerrendes Bild" des Verstorbenen zeichnen.

Auch Tote haben eine Ehre, die der Staat schützen muss

Um Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, gab sich die Bundesrepublik eine Verfassung mit integrierten Grundrechten. Diese - in ihrem Kernbereich unabänderlichen - Rechte sind als Schutzwall gegen jede staatliche Handlung zu verstehen; jedes staatliche Handeln muss sich an ihnen messen, sodass ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte zur Nichtigkeit der Handlung führt. Für gewöhnlich sind die Grundrechte lediglich Lebenden vorbehalten, nur ausnahmsweise erstreckt sich der Schutz der Grundrechte auch über den Tod hinaus. Hierzu gehört in erster Linie das postmortale Persönlichkeitsrecht, das sich aus den Artikeln 1 Absatz 1 in Verbindung mit 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt. Es soll Menschen davor schützen, nach ihrem Tod in ihrer Ehre verletzt zu werden. 

Sohn eines Verstorbenen will "falschen" Eintrag auf Wikipedia löschen lassen

Auf dieses postmortale Grundrecht berief sich der Sohn eines Verstorbenen, der die Ehre seines Vaters durch einen Eintrag in der Onlineenzyklopädie "Wikipedia" verletzt sah. Der Eintrag sei seiner Ansicht nach falsch. Unter anderem führte der Kläger aus, dass sein Vater nicht wie von Wikipedia behauptet bis 1939 Mitglied in der NSDAP war, sondern "bereits im Oktober 1934 aus der Partei ausgeschlossen und ein Aufnahmeantrag im selben Jahr unter Verweis auf sein Verhalten, das dem Wesen eines Nationalsozialisten zuwiderlaufen würde, abgelehnt" wurde. Der Kläger habe selbst versucht, den Eintrag auf Wikipedia, auf den alle Internetnutzer Änderungen vornehmen dürfen, zu revidieren. Doch seine "vorgenommenen Korrekturen seien im Anschluss wieder rückgängig gemacht worden". So entschloss er sich, Wikipedia selbst zur Löschung des Eintrages aufzufordern, was dieser aber ablehnte. Nun musste sich das Landgericht Schweinfurt der Sache annehmen. 

LG Schweinfurt: Ungenauigkeit hinsichtlich der Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft taugt nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung, sofern die Mitgliedschaft selbst unstreitig ist

Das Gericht stellte nicht in Abrede, dass das Persönlichkeitsrecht auch Verstorbenen zusteht, um sie "vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Einstellungen seines Bildes und seiner Lebensleistung zu schützen". Doch davon könne im Zusammenhang mit dem Eintrag auf Wikipedia nicht die Rede sein, so die Richter. Der Verstorbene sei Mitglied in der NSDAP gewesen; das streite nicht einmal der klagende Sohn des Verstorbenen ab. Falsch sei lediglich die Dauer der Mitgliedschaft in der NSDAP. Aber allein die Dauer ließe nicht den Schluss auf die innere Gesinnung des Verstorbenen zu. "Eine Verzerrung der Persönlichkeit stellt allein die falsche Dauer einer Parteizugehörigkeit nicht dar", argumentierten die Richter. Der hier infrage stehende Eintrag auf Wikipedia beinhalte zwar Ungenauigkeiten, allerdings seien diese nicht dergestalt gravierend, als dass sie ein falsches Bild von dem Verstorbenen zeichnen würden, um diesen in dessen Ehre zu verletzen. Somit bestehe kein Anspruch auf Unterlassen der weiteren Veröffentlichung des Beitrages, da keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege. 

LG Schweinfurt, Urteil vom 23.10.12, Az. 22 O 934/10


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