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Wenn der Abmahnbetrug zur Nebensache wird...

...und die Beschleunigung des Verfahrens gegenüber dreistelligen Schäden in ca. 1800 Fällen überwiegt


Wir hatten Anfang des Jahres 2013 ausführlich über die Abmahnungen der Firma Order Online USA Inc. durch die BODE & PARTNER – Rechtsanwälte berichtet. In Folge der Entwicklungen rund um die Abmahnwelle hatten wir u.a. gegen den die Abmahnungen unterzeichnenden Rechtsanwalt der Kanzlei Bode & Partner Strafanzeige erstattet. Nun hat uns das Amtsgericht Hamburg mitgeteilt, dass von der Entscheidung über diesen Adhäsionsantrag abgesehen würde, da der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht geeignet sei.

Soweit so gut. Interessant ist jedoch die Begründung des Amtsgerichts:

„Das Strafverfahren hat neben einem Serienbetrug im Zusammenhang mit Abmahnbriefen für ca. 1.800 Empfänger noch Untreue in 47 Fällen im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zum Gegenstand. Die Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ist entsprechend aufwändig. Vor diesem Hintergrund überwiegt das Interesse an der  Beschleunigung des Strafverfahrens das Interesse der Adhäsionsantragsteller, die mit unterschiedlichen Begründungen und divergierenden Betragsbegehren jeweils ersatzfähige Vermögensschäden in Höhe von „nur" dreistelligen Beträgen geltend machen.“

AG HH Bode Partner

Pech gehabt, dass die Vermögensschäden "nur" dreistellig waren...


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