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Warsteiner darf alkoholfreies Bier nicht mit „vitalisierend“ bewerben

OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 19/14


Warsteiner darf alkoholfreies Bier nicht mit „vitalisierend“ bewerben
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm darf die Warsteiner-Brauerei ihr alkoholfreies Bier nicht mehr mit dem unspezifischen Begriff „vitalisierend“ bewerben, weil er gesundheitsbezogen ist und ihm entgegen der Health Claim Verordnung (HCVO) keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt wurde.

Unter Mitwirkung von Werbegesicht Vitali Klitschko und mit einem augenzwinkernden Wortspiel bewarb die Privatbrauerei im Jahr 2013 ihr alkoholfreies Bier auf den Rücketiketten und den Verpackungen der Sixpacks mit den Angaben „vitalisierend“, „erfrischend“ und „isotonisch“. Auf den Flaschenetiketten wurden die beiden bekannten Brüder und Boxer Vitali und Wladimir Klitschko abgebildet. Ein in München ansässiger Verein hielt diese Werbung mit dem Begriff „vitalisierend“ für unzulässig und klagte dagegen. Das Landgericht Arnsberg wies die Unterlassungsklage ab. In zweiter Instanz wurde das Urteil durch das OLG Hamm abgeändert und der Brauerei wurde ihre Werbung für das alkoholfreie Bier mit dem Begriff „vitalisierend“ untersagt.

Nach dem Urteil des OLG Hamm war die Werbung für das alkoholfreie Bier zu untersagen, weil dem Begriff „vitalisierend“ keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden ist. Die Werbung verstößt gegen Art. 10 Abs. 3 der Europäischen Health Claim VO, weil der unspezifische Begriff „vitalisierend“ sich nicht auf eine bestimmte zu fördernde Körperfunktion bezieht. Derartige gesundheitsbezogenen Angaben müssen mit einer in der Liste nach Art. 13 oder 14 der HCVO enthaltenen speziellen gesundheitsbezogenen Angabe gekoppelt werden. Obwohl das alkoholfreie Bier Stoffe enthält, die in den genannten Listen mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben beschrieben wurden, hat das OLG Hamm die Werbung für unzulässig erklärt, weil die Brauerei dem unspezifischen Ausdruck „vitalisierend“ keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt hat. Nach Auffassung des OLG steht dem nicht entgegen, dass der Begriff „vitalisierend“ auch in Verbindung mit dem Werbeträger Vitali Klitschko verstanden werden kann. Jedoch wird mit der Angabe „vitalisierend“ gleichzeitig eine Produkteigenschaft beschrieben. Da das Wort „vitalisieren“ ebenfalls für „beleben“ und „anregen“ steht, ergibt sich bereits daraus der Bezug zur Gesundheit. Das Adjektiv „vitalisierend“ suggeriert deshalb dem Verbraucher, dass der Genuss des alkoholfreien Bieres eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bewirken würde.

Das OLG Hamm untersagte der Warsteiner-Brauerei die Werbung für ihr alkoholfreies Bier mit dem Begriff „vitalisierend“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum BGH zugelassen wurde.

OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 19/14


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