Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit Ortsnamen als Internetdomain
Für das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm ist eine Werbung von der Bezeichnung "Tanzschule ... (Ortsname)" (hier "Tanzschule Essen"), keine irreführende Alleinstellungswerbung. Das Unternehmen muss sich auch nicht unterstellen lassen, es wolle mit der Werbung eine Spitzenstellung unter Konkurrenten beanspruchen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jedoch zu der umstrittenen Frage noch nicht geäußert.
Urteil des OLG Hamm 29.01.2013