• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Uber-Fahrer risikiert Ordnungsgeld oder Haft

Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2014, Az. 2-06 O 318/14


Uber-Fahrer risikiert Ordnungsgeld oder Haft

Nächste Schlappe für den Fahrtenvermittlungsdienst Uber. Nachdem die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirkt hatte, wurde jetzt einem Uber-Fahrer verboten, weiterhin durch Uber vermittelte Taxifahrten anzunehmen (Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2014, Az. 2-06 O 318/14).

Das US-amerikanische Unternehmen Uber ist in über 200 Städten aktiv und versucht auch in Deutschland Fuß zu fassen. Das Geschäftsmodell: Über eine App bringt Uber Menschen, die eine Fahrgelegenheit benötigen, mit anderen Menschen, die eine solche anbieten, zusammen. Klingt ein wenig nach Mitfahrtzentrale, ist aber doch ganz anders. Bei einer Mitfahrtzentrale offerieren die Anbieter Plätze in ihrem Auto, wenn sie zum Beispiel an einem bestimmten Tag von Hamburg nach Berlin fahren. Wer am selben Tag zufällig auch von Hamburg nach Berlin muss, kann gegen ein Entgelt (in der Regel einen Anteil am Spritpreis) beim Anbieter mitfahren. Bei Uber hingegen bieten die Fahrer nicht die Mitfahrt auf bestimmten Strecken an, sondern sie stellen sich als Chauffeure zur Verfügung. Braucht ein Kunde in einer Stadt, in der Uber aktiv ist, eine Fahrt, kann er über die App einen Fahrer für diese Strecke anfordern. Uber tritt hier als Vermittler auf und bekommt für jeden geleisteten Chauffeurdienst eine Provision.

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen hatte dagegen zunächst erfolgreich geklagt. Sie hatte argumentiert, dass Uber-Kunden bei einem Unfall nicht abgesichert seien, es prüfe zudem niemand die Qualifikation der Fahrer oder den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. In Deutschland müssen Fahrer, die Personen gewerbsmäßig befördern, außerdem über eine Genehmigung nach dem Personenbefördeungsgesetz verfügen - und die haben die Uber-Fahrer als Privatleute in der Regel eben nicht. Ausnahme sind nur Fahrten, bei denen das Entgelt nicht höher ist als die Betriebskosten – also wie bei einer über eine Mitfahrzentrale vermittelte Mitfahrgelegenheit.

Die einstweilige Verfügung hätte Ubers Geschäftsmodell eigentlich zunächst lahmgelegt, denn bis zur Verhandlung können noch einige Monate ins Land gehen. Doch Uber hatte angekündigt, die Verfügung einfach ignorieren und weitermachen zu wollen. Zwar müsste das Unternehmen nun theoretisch bei jeder vermittelten Fahrt ein hohes Ordnungsgeld zahlen. Doch das Unternehmen ist finanzstark, außerdem müsste eine solche Vermittlung jeweils nachgewiesen werden.

Was für das Unternehmen Uber gilt, gilt aber nicht für die Fahrer. Ein findiger Frankfurter Taxi-Unternehmer konzentrierte sich deshalb auf diese Schwachstelle des Uber-Modells und verklagte einen Fahrer wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetzes. Lässt sich der beklagte Fahrer noch einmal darauf ein, eine von Uber vermittelte Fahrt anzunehmen, dann droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Zumindest, solange er nicht im Besitz einer Genehmigung ist.

Kommentar
Das Imperium schlägt zurück: Nachdem Uber angekündigt hatte, die Verfügung des Landgerichts Frankfurt zu ignorieren und seinen Vermittlungsdienst weiter anzubieten, nahmen die Taxifahrer jetzt eben die Fahrer ins Visier. Der mit der Verfügung belegte Beklagte wird sich gut überlegen, ob er sich weiterhin als Uber-Chauffeur zur Verfügung stellt. Und das Signal an alle anderen, die sich bei dem Dienst haben registrieren lassen, dürfte deutlich sein. Kein Zweifel, es wird mit harten Bandagen gekämpft, die deutschen Taxifahrer haben Fahrgäste zu verlieren. Uber-Fahrer sind Konkurrenten, und Konkurrenten sind naturgemäß selten willkommen. Das Personenbeförderungsgesetz steht jedoch auf der Seite der Profis: Ohne Genehmigung darf in Deutschland nun einmal niemand gegen Honorar befördert werden. Die Haltung von Uber, seinen Betrieb trotz gerichtlicher Verfügung weiterlaufenzulassen, wirft ein eher fragwürdiges Licht auf das Rechtsverständnis des Unternehmens mit Sitz in San Francisco. Wenn ihm nach der neuerlichen Verfügung nun die Fahrer ausgehen, wird Uber auf diesem Weg gezwungen sein, auf die Bremse zu treten.

Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. September 2014, Az. 2-06 O 318/14


Ihr Ansprechpartner

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland