Schwäbische Spätzle und schwäbische Knöpfle müssen künftig auch wirklich aus Schwaben kommen
Baden-württembergische Spezialitäten können künftig mit dem Gütezeichen „geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) der Europäischen Kommission versehen werden. Als Voraussetzung für die Verwendung dieses Siegels muss zumindest eine der drei Stufen in der Produktion (Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung) in dem Herkunftsgebiet stattfinden.
Schon seit dem Jahr 1992 nimmt die Kommission Registrierungen von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen vor, um damit regional bedeutenden Produkten einen gewissen Nachahmungsschutz zu gewähren. Neben der g. g. A zählen noch die Gütezeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) und „ garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.) zu den von der Kommission vergebenen Siegeln, die inzwischen an über 1000 Lebensmittel und Agrarerzeugnisse verliehen worden sind.
08.03.2012 - Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland