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Schlechte Öko-Bilanz für Tetra Pak


Die Organisation Deutsche Umwelthilfe klagte gegen den Hersteller Tetra Pak, weil dieser eine Behauptung über die hundertprozentig recycelbare Beschaffenheit seiner Getränkeverpackungen aufstellte. Die Umweltorganisation wies allerdings nach, dass die betroffenen Kartons nur zu einem Drittel der Wiederverwertung zugänglich waren. Auf eine Unterlassungsklage hin stellte schließlich auch das Landgericht Wiesbaden fest, dass die während einer ökologischen Kampagne getätigte Aussage nicht der Wahrheit entsprach und damit unlauter war. Die Richter verurteilten Tetra Pak auf Unterlassung der falschen Behauptung.

Urteil des LG Wiesbaden vom 23.12.2011

12 O 58/11

Wirtschaftswoche Heft 4/2012, Seite 97


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