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"Pferdeäpfel" und "Pferdeleckerli"


 

Zwei Hersteller von Süßwaren haben sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm über das Markenrecht an ihren ungewöhnlichen Produktbezeichnungen gestritten.

Das OLG Hamm stellte nun fest, dass die Pralinennamen "Pferdeleckerli" und "Pferdeäpfel" keiner Verwechslungsgefahr begegnen würden. Der Grund hierfür liege darin, dass Pferdeleckerli ein Nahrungsmittel für Pferde seien, während Pferdeäpfel zu guter Letzt deren "Endprodukt" darstellten.

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2011

I-4 U 216/10

GRUR-RR 2011, 312

 


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