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Peinlicher gehts nimmer! Der Onlineshop der AfD u.a.

mir-geht-ein-licht-auf.de – und mir erst! Parteien geben sich die Blöße…


Mir geht ein Licht auf! Darauf hoffte der für die Rechtssicherheit des Onlineshops der AfD (mir-geht-ein-licht-auf.de) Verantwortliche vergebens, dachte ich mir, als ich heute durch Zufall auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AfD in ihrem Onlineshop aufmerksam wurde. Die zahlreichen rechtlichen Unzulänglichkeiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur am Rande wahrgenommen, fällt mein Augenmerkt zwangsläufig sehr schnell auf die Widerrufsbelehrung (ist ne Berufskrankheit). Die AfD dürfte wohl noch als einzige Partei einen Onlineshop betreiben, in dem die bis 13.06.2014 geltende und somit seit Monaten veraltete Widerrufsbelehrung auch heute noch zum Einsatz kommt, vermutete ich zu diesem Zeitpunkt noch.

Widerrufsbelehrung AfD

Gleichzeitig entsendet die AfD Frau Ulrike Trebesius als Stellvertreterin des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (!!) ins EU-Parlament.

Ulrike Trebesius

Unterstützung findet Frau Trebesius hierbei durch Herrn Marcus Pretzell von der AfD.

Marcus Pretzell
Meine Vermutung wurde jäh enttäuscht, als ich den Shop der Grünen aufrief. Auch wenn der Shop der Grünen nicht wie der der AfD von der Bundesgeschäftsstelle selbst, sondern von einer „Der Grüne Shop UG (haftungsbeschränkt)“  betrieben wird (man hat wohl für allzu hohe Abmahnkosten vorgesorgt), traute ich meinen Augen kaum. Die (beinahe identische) veraltete Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung Der Grüne Shop UGUnd auch die Grünen sitzen mit Herrn Jan Philipp Albrecht im EU-Parlament. Und raten Sie mal in welchen Ausschüssen? Natürlich!

Jan Philipp Albrecht

Dem jedoch noch nicht genug. Wer glaubt, die Partei der Informationsgesellschaft, die PIRATEN, sollte es besser wissen, wird ebenfalls enttäuscht.

Widerrufsbelehrung Piraten

Von jedem noch so kleinen Onlinehändler wird sie erwartet, die rechtskonforme Widerrufsbelehrung. Offensichtlich fühlen sich vorgenannte Parteien als Teil der Legislative nicht verpflichtet – oder sie können es nicht besser…

Vor dieser Hürde stehen allerdings auch sämtliche Onlinehändler - mit dem einzigen Unterschied, dass hinter ihnen keine hochspezialisierten Abgeordneten stehen, die aufgrund ihres beruflichen Alltags mit der Materie bestens vertraut sein müssten.


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Kommentare (2)

  • koelneruwe

    30 Oktober 2014 um 07:23 |
    Dann schauen Sie sich mal die Impressa der Piraten a,: Auf der Seite der NRW-Fraktion wird als Verantwortlicher i.S. d. TMG bzw Pressegesetzes der Fraktionschef benannt: Diese Funktion ürfen aber nur Personen innehaben, die unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar sind. Nicht Leute mit Immunität.

    antworten

  • RA Just

    29 Oktober 2014 um 12:35 |
    Sehr schön dargestellt!

    In der Tat ist die mittlerweile geltende Fülle von Rechtsvorschriften für den Ottonormalverbraucher schier nicht mehr überschaubar, was langsam aber sicher dazu führen dürfte, dass sich immer mehr Menschen gegen eine selbständige Tätigkeit entscheiden, sofern diese auch nur im Entferntesten irgendetwas mit "Online" zu tun hat.

    Es bedarf auf der legislativen Ebene vielmehr einer praktischen (und vor allem vernünftigen) Konkordanz zwischen Verbraucherschutz und Markt.

    P.S. Wie sieht es bei den übrigen Parteien aus?

    antworten

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