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Nur gesund ist 'gesund': EU-Kommission stoppt irreführende Angaben auf Lebensmitteln


Die Europäische Kommission wird noch in diesem Jahr eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vorlegen. Dass ein Produkt die Abwehrkräfte stärkt, den Cholesterinspiegel senkt oder das Knochenwachstum fördert, darf dann nur noch behauptet werden, wenn dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Untersuchungen von zunächst fast 2.800 gesundheitsbezogenen Angaben abgeschlossen, die aus über 44.000 Eingaben der EU-Staaten gebündelt wurden.  Ausgenommen von der geplanten Liste sind zunächst Angaben zur Wirkung pflanzlicher Stoffe (sog. „Botanicals“), deren Prüfung noch aussteht. Nach Annahme und mit Gültigwerden der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU darauf verlassen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Dies gewährleistet auch einen fairen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern.  28.07.2011 -  Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland - PM vom 28.07.2011

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