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Neue eBay-Funktion Warenkorb und Gast

Die neuen Funktionen bei eBay: Warenkorb und Gastbestellungen. Änderung an Pflichtinformationen nötig?


Nach einem Testlauf im Sommer 2014 hat eBay Ende November 2014 die neu Funktion "Warenkorb" und zudem die Option "Gastbestellungen" freigeschaltet.

Die Funktionen im Einzelnen:

Die Warenkorbfunktion
Die Warenkorbfunktion ermöglicht es den Käufern, nunmehr Artikel von unterschiedlichen Verkäufern zu sammeln und die Kaufabwicklung für alle Artikel gleichzeitig zu durchlaufen und abzuschließen.
Die Warenkorbfunktion wird momentan unterhalb des "Sofort-Kauf"-Button bei dem jeweiligen Angebot durch die Schaltfläche "In den Warenkorb" eingebunden. Der Bestellablauf wird von dem Kunden über die Schaltfläche "Kaufen und Zahlen" abgeschlossen. 

Die "Gast"-Funktion
Die "Gast" -Funktion erlaubt es Nicht-eBay-Mitgliedern einen Einkauf ohne Registrierung bis zu einem Warenwert von momentan 500,00 EUR vorzunehmen.

Welche rechtlichen Auswirkungen hat dies auf die vom Verkäufer bei eBay zu erfüllenden Informationspflichten
Zunächst haben die Verkäufer keine direkte Wahlmöglichkeit ob sie den Warenkorb oder die Gastbestellung bei Ihren Angeboten zulassen oder nicht. Nach unserer Kenntnis wird zumindest die Funktion "Warenkorb" automatisch eingebunden, sobald die Angebote als "Sofort-Kauf" Artikel eingestellt werden und die Zahlungsart PayPal angeboten wird.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aus Art. 246c EGBGB sind Unternehmer bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, wie sie bei eBay.de vorliegen, verpflichtet, über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zu einem Vertragsschluss führen. Aufgrund des § 312i BGB muss diese Information rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung des Verbrauchers klar und verständlich mitgeteilt werden.
Um dies zu gewährleisten befinden sich in den meisten bei eBay verwendeten Verkäufer-AGB eine entsprechende Formulierung zu dem Vertragsschluss und den einzelnen technischen Schritten die zum Vertragsschluss führen. Aufgrund der nunmehr weiteren Möglichkeit des Vertragsschlusses über die Warenkorbfunktion, müsste der Vollständigkeit halber zumindest diese Funktion in die vorgenannte Formulierung aufgenommen werden. 

Sonstige rechtliche Besonderheiten
Ob die von eBay neu eingeführte Funktion "Warenkorb" den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die finale Bestellseite ("Button"-Lösung") genügen wird, ist zumindest in Bezug auf die Pflichtangabe der wesentlichen Eigenschaften der Waren fraglich. Hier steht eBay aber vor den gleichen Problemen wie alle anderen Online-Shop Betreiber.


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