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Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 U 152/13


Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

Jörg Kachelmann wird es untersagt, seine ehemalige Lebensgefährtin Claudia D. als „Kriminelle“ zu bezeichnen.

Jörg Kachelmann, der jahrelang das Wetter im Ersten Deutschen Fernsehen moderierte, wurde im November 2010 unter großem Medieninteresse vorläufig festgenommen. Seine damalige Partnerin Claudia D. warf dem Schweizer Moderator eine Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor. Kachelmann verbrachte insgesamt mehrere Monate in Untersuchungshaft und bestritt vehement die Vorwürfe gegen ihn. Die Hauptverhandlung wurde von einem großen Medieninteresse begleitet und zog sich insgesamt über 44 Tage hin. Ende Mai 2011 wurde Jörg Kachelmann schließlich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil das Gericht keine ausreichende Gewissheit darüber erlangen konnte, ob der Vorwurf der Vergewaltigung zutreffend gewesen ist. Der Wettermoderator wurde folglich in dubio pro reo, d.h. im Zweifel für den Angeklagten, freigesprochen. Jörg Kachelmann entschied sich, nie wieder im Fernsehen zu moderieren. Er wolle sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen und arbeitet aktuell an verschiedenen Formaten im Radio und betreibt einen Kanal auf der Internetplattform YouTube.

Nach dem Freispruch war das Medieninteresse nach wie vor äußerst groß und sowohl Jörg Kachelmann als auch seine Ex-Geliebte Claudia D. nahmen ausführlich in der Presse Stellung zum Prozess. Beide Parteien blieben bei ihren Ausführungen. Jörg Kachelmann bestritt nach wie vor vehement, dass der Vergewaltigungsvorwurf auch nur im Geringsten der Wahrheit entspräche. Er ging sogar so weit, dass er die Klägerin, d.h. seine ehemalige Partnerin Claudia D., in einem umfangreichen Interview als „Kriminelle“ bezeichnete. Claudia D. fühlte sich dadurch angegriffen und klagte erneut gegen Jörg Kachelmann. Das Ziel der Klage war es, eine Unterlassung dieser Äußerungen zu verlangen.

Die Klage auf Unterlassung wurde schon vor zwei Jahren vom Landgericht Mannheim zugunsten von Claudia D. entschieden. Der Wettermoderator wäre demnach berechtigt seine Ex-Geliebte als „Falschbeschuldigerin“ zu bezeichnen, nicht jedoch als „Kriminelle.“ Daraufhin legte Herr Kachelmann Berufung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte am 22.10.2014 die Entscheidung des Landgerichts. Das Gericht hob allerdings deutlich hervor, dass Herr Kachelmann grundsätzlich berechtigt ist, den Tatvorwurf der Vergewaltigung öffentlich als unwahr darzustellen. Ferner erkannte das Gericht zutreffend, dass mit einer solchen Behauptung immer auch gleichzeitig der Vorwurf der falschen Verdächtigung mit einhergeht. Allerdings seien hier Grenzen zu ziehen, insbesondere, weil Jörg Kachelmann im Prozess aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen wurde und eine falsche Beschuldigung nicht nachgewiesen wurde. Die Titulierung als „Kriminelle“ verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Das Gericht sieht Herrn Kachelmann nicht als berechtigt an, die Klägerin herabzuwürdigen. In diesem Verfahren gelte ebenfalls die Unschuldsvermutung, sodass gegenüber solchen Behauptungen Zurückhaltung geboten sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Revision gegen das am 22.10.2014 gefallene Urteil nicht zugelassen, sodass diese Rechtsstreitigkeit als erledigt anzusehen ist. Die Rechtsstreitigkeiten rund um Herrn Kachelmann sind damit aber noch nicht vorbei. Derzeit klagt der ehemalige Moderator vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Staatsanwaltschaft aus Mannheim. Anlass der Klageerhebung war eine Äußerung der Staatsanwaltschaft in einer deutschen Fernsehsendung.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 U 152/13


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