Irreführende Schlankheitswerbung für Brot
Der Anspruch an die Richtigkeit von Werbung, die sich auf die Gesundheit eines Menschen bezieht, ist als außerordentlich hoch zu betrachten. Das Oberlandesgericht Schleswig bescheinigte einem Bäckereiunternehmen wettbewerbswidriges Verhalten, weil das Unternehmen sein „Eiweiß-Abendbrot“ in ausgegebenen Faltblättern mit einem scheinbaren Abnehmeffekt im Schlaf bewarb. Diese irreführende Form der Wortwahl sei geeignet, Verbrauchern den Eindruck zu vermitteln, der alleinige Verzehr des Brotes führe zum Gewichtsverlust. Die Bäckerei wurde zur Unterlassung der beanstandeten Handlung verurteilt.
Urteil des OLG Schleswig vom 21.06.2012