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Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon-Marketplace

Abmahngefahr Amazon


Erhöhte Abmahngefahr für Amazon-Marktplace-Händler !!! 

Mitte Juli 2012 erhielten die Händler, die Waren über den Amazon-Marketplace anbieten, eine E-Mail von Amazon mit folgendem Inhalt:

"Guten Tag,

um den Käufern ein einheitliches Einkaufserlebnis zu bieten, sind Verkäufer bei Amazon verpflichtet, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon. Um dies für die Käufer transparent zu machen, werden wir die Informationen im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" Ihrer Verkäufer-Seiten am 6. August 2012 ändern und einen Hinweis anzeigen, dass Käufer gemäß der Amazon-Rückgabebedingungen Artikel an Sie zurücksenden können. 

Der neue Hinweis wird die Käufer auf die Rückgabebedingungen von Amazon verweisen. Es ist Käufern weiterhin möglich, sich an Sie zu wenden, um sich über eventuelle günstigere Regelungen zu informieren. Wenn Sie Versand durch Amazon verwenden, wird wie bisher auf die Rückgabebedingungen von Amazon verwiesen. 

Auf der folgenden Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zu den Rückgabebedingungen von Amazon.de:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13413131

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäuferservice. Sie erreichen dieses Team über den Link "Verkäuferservice" unten auf den Verkäuferkonto-Seiten.

Freundliche Grüße 

Amazon Services Europe"

Über die Umsetzung dieser Ankündigung konnte man nur mutmaßen. Sollte Amazon wirklich die Widerrufsbelehrungen Ihrer Händler löschen wollen?    

Nachdem diese E-Mail heftige Gegenwehr der betroffenen Händler nach sich zog, hatte Amazon am 06.08.2012 keine Umstellung vorgenommen. Zunächst lag die Vermutung nah, dass Amazon von diesem Vorhaben Abstand genommen hat.

Heute, 22.08.2012, mussten die Händler nunmehr feststellen, dass Amazon ohne weitere Ankündigung tatsächlich die Widerrufsbelehrungen ihrer Händler durch folgenden Satz ersetzt hat:

" Weitere Informationen finden Sie in den Amazon.de Rückgabebedingungen. Bitte kontaktieren Sie XXX (Anm. d. Verf.: Mitgliedsnamen) um sich über eventuelle günstigere Regelungen zu informieren:

Kontaktieren Sie diesen Verkäufer Telefon: XXXXXXXXXXX

Bei Fragen über einen Posten auf Ihrer Kreditkartenrechnung oder zum Bankeinzug wenden Sie sich an Amazon.de. Wenn Sie wissen möchten, wie eine Bestellung aufgegeben wird, schlagen Sie in der Amazon-Hilfe nach."

Da nunmehr keinerlei Widerrufsbelehrung (Ausnahme wäre die Integration der Belehrung in die jeweiligen AGB) vorhanden ist, sind die Händler derzeit massiv abmahngefährdet.

Zwar verweist Amazon bei ihren Rückgabebedingungen auf § 3 ihrer AGB, die eine Widerrufsbelehrung von Amazon beinhaltet. Jedoch ist als Empfangsadresse der Rücksendungen Amazon selber genannt. Ob das dadurch erhebliche Mehraufkommen der Paketsendungen an Amazon seitens Amazon gewollt war, ist höchst fraglich. Zudem liest man in § 1 der Amazon AGB, dass die AGB gerade nicht für den Marketplace-Bereich gelten sollen.

Hierfür gibt es eigene AGB, die zwar auch über eine Widerrufsbelehrung verfügen, die aber nach unserer Ansicht nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt und keine Abhilfe gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen schaffen dürfte.

Nach den uns vorliegenden Informationen ist Amazon gegenwärtig bemüht, die Umstellung rückgängig zu machen. Die "Löschung" soll aufgrund eines Fehlers bei der Umstellung der amerikanischen Amazon-Plattform passiert sein, die "aus Versehen" auch auf Deutschland ausgeweitet wurde.

Sollte dies zutreffen, wird Amazon das Problem zeitnah wieder beheben.

Allen Marketplace-Händlern kann daher nur geraten werden, die Wiedergabe ihrer Widerrufsbelehrung zu kontrollieren und im Falle, dass diese nicht mehr angezeigt wird sofort zu handeln. 

Weitere Probleme zum Handel bei Amazon finden Sie auch unter   

http://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/lg-wiesbaden-kein-rechtssicherer-verkauf-bei-amazon-moeglich.html

Update - 23.08.2012

Soweit sollte mittlerweile bei allen Händlern in Bezug auf die Widerrufsbelehrung alles wieder in Ordnung sein. Kompliment an AMAZON für die schnelle Reaktion. Bisher sind uns noch keine diesbezüglichen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bekannt. 

 


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