Facebook Impressum erstellen
Lange Zeit war nahezu unmöglich seinem Facebook-Account ein Impressum zu verpassen. Dabei ist es zur Vermeidung von Abmahnungen erforderlich, dass geschäftlich genutzte Internetseiten, wozu auch geschäftlich genutzte Facebook-Accounts gehören, über ein Impressum verfügen. So hatte bereits das LG Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011 gegen einen Abgemahnten entschieden. Weiter hatte OLG Düsseldorf ein unter „Info“ abrufbares Impressum bei Facebook als nicht ausreichend erkannt. § 5 TMG bestimmt hierzu:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]"
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Versuche, die vorgegebenen Möglichkeiten bei Facebook so zu nutzen, dass ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum vorgehalten werden konnte. All diesen „Kunstgriffen“ bedarf es nicht mehr, seit dem Facebook das Erfordernis eines Impressums auf gewerblichen Facebook-Accounts erkannt und konsequent umgesetzt hat.
Los geht´s:
Nachdem Sie sich bei Facebook in Ihren Account eingeloggt haben, finden Sie unter „Info“ eine Pfeil nach rechts.
Bei einem Klick auf diesen Pfeil öffnet sich eine neue Ansicht, in der Sie den Link zu Ihrem Impressum einfügen können (Nr. 1 im Bild).
Dieser Link wird sodann in der Desktop-Ansicht dargestellt.
Auch in der Facebook App (IPhone)
und in der mobile Ansicht (Iphone, Safari) wird der sogenannte sprechende Link zu Ihrem Impressum eingeblendet.
Zusätzlich kann, um auf Nummer sicher zu gehen, in der Kurzbeschreibung zusätzlich ein entsprechender Hinweis wie oben im Bild zu Nr. 2 ersichtlich aufgenommen werden. Dieser Test wird aber in der lediglich in der Desktop-Ansicht dargestellt.