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E-Bay: Neue Funktionen - neue Gefahren?


E-Bay nimmt ohne Frage eine Spitzenstellung im hiesigen Online-Handel mit gebrauchten sowie neuen Artikeln ein. Mittlerweile tummeln sich auf dem Schnäppchen-Portal aber bei Weitem nicht mehr einzig und allein Privatverkäufer beziehungsweise Privatkäufer! Gewerbliche Anbieter haben die lukrative Verkaufsstrategie über den Onlineriesen nämlich ebenfalls entdeckt und sich zum Nutzen gemacht. Doch immer wieder ist von Betrügereien, versteckten Vertragsklauseln und Datenschutzproblemen auf E-Bay die Rede. Die neuen Funktionen des „Warenkorbs“ und die Möglichkeit, Artikel per „Gast“ bei E-Bay einkaufen zu können, dürften an diesen Debatten kaum etwas ändern. Denn insbesondere für Verkäufer, die regelmäßig und womöglich mehrere Artikel in die virtuellen Warenauslagen des Internetshops legen, müssen sich nun einigen Konsequenzen bewusst sein …

Der Warenkorb – ein Sammelbecken mit Hintertürchen?
Wer auf E-Bay surft, vergleicht und einkauft, der tut dies in der Regel mit dem Ziel, ein ganz bestimmtes Produkt zu erwerben. Doch es gibt auch viele „Mehrfach-Schnäppchen-Jäger“, also Nutzer, die ihre Einkäufe gerne in einem Wisch abwickeln und dabei eben mehrere Artikel über E-Bay kaufen. Für diese Gruppe hat der Onlinehändler nun eine Zusatzoption frei geschaltet: Der „Warenkorb“ Button, welcher sich nun unter den alt bekannten Funktionstasten „Sofort-Kaufen“ und „Bieten“ befindet, erlaubt es Interessenten beziehungsweise Käufern, den entsprechenden Artikel in einem virtuellen Verkaufsraum zu speichern. Dieser erfüllt quasi eine Reservierungsfunktion: Andere E-Bay-Mitglieder können den Artikel, wenn er denn nur einmal auf E-Bay angeboten wird, nicht mehr ersteigern. Das hat natürlich Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer: Mit einem Klick auf den Warenkorb kommt im Grunde genommen bereits ein Kaufvertrag zustande, da der Verkäufer schließlich nicht mehr die Möglichkeit hat, die Ware an andere Interessenten verkaufen zu können. Dies gilt allerdings nur für Auktionsangebote: Hat sich der Interessent mit dem Verkäufer zum Beispiel auf einen Preis geeinigt, so wird durch die Warenkorbfunktion eine Reservierung vorgenommen. Diese ist dann bindend, dass heißt, der vereinbarte Preis muss auch auf jeden Fall an den Verkäufer bezahlt werden. Doch hier liegt der Hund begraben: Erst nachdem der Käufer seine Shoppingtour beendet und anschließend unter seiner Warenkorb-Verwaltung den Bezahlvorgang einleitet, wird das eigentliche Geschäft abgewickelt. Sollte der Käufer jedoch, aus welchem Grund auch immer, plötzlich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, könnte er dies mit geschickten Begründungen durchaus tun. Ein „nicht autorisierter Kauf“ beispielsweise könnte eine gerechtfertigte Begründung zum Abbruch des Bezahlvorgangs liefern. Letzten Endes bleibt der Verkäufer dann auf den Kosten beziehungsweise auf dem Verlust sitzen! Vor allem für größere Verkäufer, die E-Bay tatsächlich als dauerhaften Absatzmarkt nutzen, könnte dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Denn die hiesige Konkurrenz beispielsweise hätte nun durchaus die Möglichkeit, gleich ganze Warenbestände zu reservieren und die Vertragsabwicklung in gewisser Weise im Sande verlaufen zu lassen, in der Hoffnung, der Verkäufer tritt keine weiteren rechtlichen Schritte an und einigt sich lieber auf den Transferabbruch, um seine Ware dann doch noch schnellstmöglich verkaufen zu können, wenn er zum Beispiel die erhofften Einnahmen dringend benötigt. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob es sich nicht lohnt, eine entsprechende Zusatzklausel in die Produktbeschreibung einzufügen, welche den Käufer einerseits erinnert, den Artikel zu bezahlen, andererseits aber auch noch einmal explizit an die Bezahlungspflicht bindet. Derweil ist dies rein rechtlich gesehen zwar nicht vonnöten, da E-Bay seit November 2014 entsprechende Formulierungen in seine AGBs aufgenommen hat, doch schaden kann solch eine Klausel selbstverständlich nicht. Allerdings sollte diese ganz präzise und korrekt formuliert sein – ansonsten könnte der Schuss nach hinten losgehen und die zusätzliche Bemerkung gar als Grund für ein Abrechen der Transferaktion angegeben werden!

Anders verhält es sich übrigens mit „Sofort-Kaufen“-Artikel. Hier darf der Nutzer zwar ebenfalls den Warenkorb nutzen, doch beim späteren Bezahlvorgang kann es durchaus sein, dass der oder die entsprechenden Artikel von einem anderen Mitglied über die gute, alte „Sofort-Kaufen“-Taste erworben wurden. Der Warenkorb bietet in diesem Fall also vielmehr die Funktion einer Merkliste. Nützlich, für manch nicht allzu entschlossenen und schnellen Käufer allerdings auch recht problematisch.

Per Gast auf E-Bay shoppen
Um seinen Kundenstamm zu erweitern, hat E-Bay nun noch eine weitere Funktion in sein Angebot integriert: Per Gastzugang darf jetzt ebenfalls jeder auf E-Bay agieren, der bisweilen noch kein Konto hat und auch nicht in Erwägung zieht, sich ein solches anzulegen. Dies gilt allerdings nur für Käufer – wer auf E-Bay verkaufen und Geld verdienen möchte, kommt um die Registrierung nach wie vor nicht herum. Doch auch diese Option birgt für Verkäufer Gefahren! Denn während der Käufer von einer gewissen Freiheit profitiert (es werden schließlich keine Datensätze über den anonymen Shopper erstellt) und Artikel bis zu einem Wert von 500 Euro entweder auf Vorkasse oder per Pay-Pal-Konto ergattern kann, kommt auf den Verkäufer die Ungewissheit, der Käufer könnte sich von dem Kaufvertrag zurückziehen, zu. Dieser shoppt auf E-Bay schließlich nur als Gast, muss sich also nicht mit seinem richtigen Namen beziehungsweise der Adresse bei E-Bay VOR dem Kauf identifizieren. Erst, sobald das Geld überwiesen oder abgebucht ist, werden die Kontaktdaten erfasst. Auch diese neue Funktion birgt also Gefahren. Deshalb: Gewerbliche Verkäufer sollten sich bereits jetzt juristischen Beistand suchen, um im Falle des Falles schnell und gezielt auf Betrügereien reagieren zu können. Wir bieten unseren Dienst selbstverständlich ebenfalls für E-Bay-Kunden an und arbeiten mit Ihnen an der optimalen Lösung, die Ihnen auch ganz gewiss Ihren Verkaufserlös sichert.

Beachten Sie hierzu auch unseren Beitrag "Neue eBay-Funktion Warenkorb und Gast".


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