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Deutsche Preisbindung gilt auch für EU-Versandapotheken


Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen preisgebundenen Medikamenten dürfen Apotheker nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2009 (I ZR 193/07) keine Rabatte einräumen und allenfalls geringwertige Werbegeschenke machen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt fest, dass diese Preisbindung auch für EU-Versandapotheken verbindlich ist, die an deutsche Endverbraucher verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet verkaufen.

Beschluss des GmS-OGB am 22.08.2012

GmS-OGB 1/10

SuP 2012, 587


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