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Button-Lösung bei Amazon

Amazon darf Prime-Mitgliedschaft nicht über den Button "jetzt kostenlos testen" anbieten


Button-Lösung bei Amazon

Das Landgericht München hat gegen den Onlinehändler Amazon eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Amazon verbietet, die kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft über den Button "jetzt kostenlos testen" anzubieten. 

Der Onlinehändler hatte auf seiner Internetseite zwar deutlich ausgeführt, dass die Amazon-Prime-Mitgliedschaft nach Ablauf des Gratismonats 29.- € im Jahr koste. Demgegenüber stand jedoch die Schaltfläche "jetzt kostenlos testen". Der Verbraucher Service Bayern sah hierin einen Verstoß gegen die Button-Lösung und verlangte von Amazon die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nachdem der Onlinehändler dem nicht nachkam, beantragte der Verbraucher Service Bayern den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Das LG München schloss sich der Rechtsauffassung des Klägers an und sah ebenfalls einen Verstoß gegen § 312 g III 2 BGB. Diese sogenannte Buttonlösung besagt, dass in den Fällen, in denen ein kostenpflichtiger Vertragsschluss durch das Drücken eines Buttons zustande kommt, die Schaltfläche gut lesbar und mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" bzw. einer entsprechenden eindeutigen Formulierung ausgestattet sein muss. Dem Verstoß gegen § 312 g III 2 BGB stand nach Ansicht des LG München auch nicht entgegen, dass der erste Monat der Prime-Mitgliedschaft kostenfrei ist und die Kostenpflicht erst nach Ablauf dieses Monats entsteht. 

Entscheidend sei vielmehr, dass das kostenpflichtige Vertragsverhältnis bereits mit Klicken des Buttons zustande komme und durch den Kunden nur verhindert werden könne, indem er innerhalb des Gratismonats seine Mitgliedschaft widerrufe, so das LG München. Dieser Konstellation werde durch die Schaltfläche "jetzt kostenlos testen" jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen, vielmehr hätte die Wortwahl entsprechend den Vorgaben des § 312 g III 2 BGB ausfallen müssen. 

Mit dem Vorbringen, man könne den Button momentan aus technischen Gründen nicht ändern, konnte Amazon dagegen nicht durchdringen. Die Münchner Richter betonten, dass ein für den Verbraucher nachteiliges, wettbewerbswidriges Verhalten nicht dadurch gerechtfertigt werden könne, dass man sich auf technische Probleme bei der Gestaltung von Alternativen berufe. 

Für Kunden von Amazon hat diese Entscheidung eine große Bedeutung: Amazon hat in Zukunft dafür zu sorgen, dass bei Abschluss einer Prime-Mitgliedschaft für den Verbraucher eindeutig erkennbar ist, dass die Mitgliedschaft nach Ablauf des Gratis-Monats kostenpflichtig wird. Diejenigen, die die Prime-Mitgliedschaft noch über den Button "jetzt kostenlos testen" abgeschlossen haben, sind dagegen nicht verpflichtet, die Jahresgebühr zu entrichten. 

LG München, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 33 O 12678/13 


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