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BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe bedenklich

BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe auf Online-Marktplätzen kartellrechtlich bedenklich


BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe bedenklich
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Praxis der Sportschuhproduzenten ASICS und Adidas hinsichtlich deren Vertriebspraktiken kritisiert. In einer am 28. April 2014 veröffentlichten Pressemitteilung ließ das BKartA verlauten, dass es das selektive Vertriebssystem der Hersteller kartellrechtlich für bedenklich hält. 

Die Kartellbehörde sieht vor allem in der Praxis des Sportschuhhersteller ASICS, seine Produkte ausschließlich durch autorisierte Verkäufer an Endverbraucher abzugeben, mehrere Einschränkungen des freien Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang wird besonders die umfangreiche Behinderung des Verkaufs über Online-Plattformen vom BKartA moniert. Durch die zahlreichen Vorgaben werde zudem ein freier Preiswettbewerb unter den Händlern von ASICS-Produkten unterbunden. 

Zwar sei es nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, "allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können", allerdings untersage ASICS den Verkauf per Online-Marktplätzen und lasse auch keine Preisvergleiche über Vergleichsmaschinen zu. Das BKartA habe daher den Eindruck gewonnen, dass das ASICS-Vertriebssystem in seiner aktuellen Form vor allem dem Zweck diene, Kontrolle über den Preiswettbewerb auszuüben. ASICS verfüge über eine starke Marktposition und trage in erheblichem Maße dazu bei, den freien Wettbewerb zu behindern, zumal auch andere Hersteller von Laufschuhen auf ähnliche Weise gegenüber dem Onlinehandel agierten. 

Herbe Kritik wurde vor allem dem von ASICS gegenüber Händlern ausgesprochenen Verbot zuteil, Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon zu nutzen. Zusammen mit dem Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und der generellen Untersagung der Verwendung des Firmenzeichens durch Dritte, die Kunden via Link auf von ASICS autorisierte Händlerseiten umleiten würden, stelle dies faktisch ein umfassendes Verbot des Verkaufs über das Internet dar. 

Erschwerend komme hinzu, dass ASICS sein Vertriebssystem in mehr als zwanzig verschiedene Händlerkategorien mit unterschiedlichem Sortiment ausdifferenziert habe. Dies schränke die Händler zusätzlich in Bezug auf Lieferungen an andere, von ASICS autorisierte, Verkäufer ein. Darüber hinaus dürfe eine Vielzahl von ihnen wiederum nur eine begrenzte Produktpalette an Endverbraucher verkaufen. 

Im Zuge der derzeitigen Umstellung vieler selektiver Vertriebssysteme und deren Anpassung an den Online-Vertrieb, geriet auch der Sportartikelhersteller Adidas ins Visier des BKartA. Die Behörde bietet Unternehmen, die ihr selektives Vertriebssystem umstellen und dem Online-Vertrieb anpassen möchten, ihre Unterstützung in Form von Gesprächen und der Überprüfung konkreter Vorhaben in Bezug auf wettbewerbskonforme Vorgaben an. 

Das BkartA hat ASICS seine Bedenken schriftlich mitgeteilt und dem Hersteller um eine Stellungnahme gebeten.


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